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Sachverständigengutachten trotz (einfachen) Mietspiegels?
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Das Gericht ist zwar berechtigt, zur Vermeidung des damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwands dann von der Einholung eines von der beweisbelasteten Partei beantragten Sachverständigengutachtens zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusehen, wenn sich die verlangte Miete innerhalb einer unstreitigen oder in dem einschlägigen Mietspiegelfeld eines (einfachen) Mietspiegels ausgewiesenen Spanne bewegt. Es ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 18.11.2020.