Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2020
Unzumutbare Akteneinsicht während der Corona-Pandemie in vollgestelltem 13 m² großen Kellerraum
© Thomas Bethge - shutterstock.com
Die Verpflichtung, einem Gesellschafter zusammen mit zwei hierzu Bevollmächtigten Einsicht in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren, wird während der Corona-Pandemie nicht durch die Bereitstellung eines 13 m² großen, mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellten Kellerraumes erfüllt. Die GmbH hätte für die längere Zeit dauernde Einsichtnahme andere Räumlichkeiten bereitstellen müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Beschwerde der GmbH gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes zurück.
mehr…