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Fachanwaltschaft sticht nicht Singularzulassung
© Norbert Frank
Auch ein Fachanwalt kann sich vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen nicht selbst vertreten. Dies gilt selbst dann, wenn der Fall ein Gebiet berührt, auf dem besondere Kenntnisse des Anwalts bestehen. Der BGH hat mit Beschluss vom 23.07.2020 eine Vorlage zur Singularzulassung an das Bundesverfassungsgericht abgelehnt und die Revision als unzulässig verworfen.
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