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"Destabilierung des hessischen Wohnungsmarkts"
© Wolfilser - Fotolia.com
Die nach aktueller Information aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium vorgestellte Mieterschutzverordnung soll die bisherigen Verordnungen zur Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Kündigungssperrfrist, die mit Ablauf des 26.11.2020 außer Kraft treten, in einer einzigen gesetzlichen Regelung bündeln, und zwar für eine weitere Geltungsdauer von fünf Jahren. Darüber hinaus soll der Geltungsbereich kräftig ausgeweitet werden. Statt zuvor 31 Gemeinden sollen nunmehr insgesamt 48 Gemeinden der Verordnung unterliegen. Haus & Grund Hessen kritisiert die Ausweitung dieser Regularien scharf. Sie schaffen keinen Wohnraum und destabilisieren den Mietwohnungsmarkt.
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