Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2020
Kein Notanwalt bei zu vertretender Mandatsbeendigung
© Haramis Kalfar - Fotolia.com
Legt ein Anwalt sein Mandat nieder, kommt die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn ein Mandant die Beendigung nicht zu vertreten hat. Besteht dieser auf offenkundig unerheblichem Vortrag, ist die Mandatsbeendigung von ihm zu vertreten. Ein Rechtsanwalt kann dann seine Entpflichtung nach § 48 Abs. 2 BRAO aus wichtigem Grund verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.07.2020 entschieden.
mehr…