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BVerwG: Klagen gegen Weiterbau der A 49 gescheitert
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.06.2020 zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda abgewiesen. Der Beschluss sei bereits 2014 rechtskräftig bestätigt worden. Er sei zwar mit Blick auf ein späteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft. Das Wasserrecht sei aber flexibel genug, um diesen Fehler nachträglich zu korrigieren, ohne dass der Beschluss erneut in Frage gestellt werden müsste.
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