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Auftrag an Legal-Tech-Plattform zu Durchsetzung der "Mietpreisbremse" keine vergütungspflichtige Inkassodienstleistung
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Die Rückforderung einer von einem Mieter an seine Vermieterin unter Vorbehalt gezahlten überhöhten Miete kann nicht mehr als "eigenständige" Inkassodienstleistung im Sinne der aktuellen Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bewertet werden, wenn der Auftrag des Mieters an die für ihn handelnde Legal-Tech-Plattform darüber hinausgehend gelautet hat, für ihn die "Mietpreisbremse" bei der Vermieterin durchzusetzen und die im Wohnungsmietvertrag vereinbarte Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen. Dies hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 29.04.2020 entschieden (Az.: 64 S 95/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LG hat die Revision zum Bundesgerichtshof mit der Begründung zugelassen, dass es mit seinem Urteil von der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH abweiche.
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