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VPB: Verbraucher können Zahlungen für Darlehen gestundet bekommen, müssen ihren Bedarf aber beweisen
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Gute Nachrichten für Verbraucher und damit auch für private Bauherren: Wer durch Corona in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann zum Stichtag 1. April 2020 mit Erleichterungen rechnen: Der Bund ordnet dann die Stundung von Zins-, Tilgungs- und Kreditrückzahlungen bei Verbraucherdarlehen für zunächst drei Monate an. Entsprechende Kündigungsrechte der Banken sind solange ebenfalls ausgeschlossen. Das regelt das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche verabschiedet haben.
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