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RP: Gesenkte Vergabeanforderungen im Zusammenhang mit Covid-19
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Rheinland-Pfalz hat die Anforderungen für bestimmte Vergabeverfahren per Erlass vom 20. März 2020 gesenkt. Damit soll die Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung des Coronavirus beschleunigt werden. Es geht insbesondere um medizinisches Gerät, medizinische Schutzausrüstung und Gegenstände für das Einrichten von Corona-Teststationen. Auch solche Aufträge, die helfen, den Betrieb der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten, fallen darunter.
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