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Vermieter muss Nutzung des Tiefgaragenstellplatzes erklären
© iStock/Bet Noire
Das Amtsgericht München gab am 17.07.2019 einem 34jährigen Münchner Arzt Recht und verurteilte die beklagte Münchner Vermieterin eines Duplexstellplatzes zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.507,90 Euro nebst Zinsen und Kosten.
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