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Neues Bauvertragsrecht: VPB und Justizministerium geben Informationsbroschüre für Baulaien heraus
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Seit 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen, die vor allem für private Bauherren mehr Transparenz und Rechte bringen, sind allerdings bislang bei Verbraucherbauherren, die schlüsselfertig bauen oder kaufen, nur wenig bekannt. Das hat der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer bundesweit durchgeführten Umfrage festgestellt und bereits Anfang 2019 in einer Studie veröffentlicht.
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