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Steigende Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk
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Zum 01.01.2020 tritt die dritte Stufe der mit der IG BAU vereinbarten Lohnerhöhungen (Laufzeit des Tarifvertrags 2018 - 2020) in Kraft: Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der untersten Lohngruppe steigt auf 10,80 Euro (West, ab 01.12.2020 bundesweit) bzw. 10,55 Euro (Ost). Der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst (Lohngruppe 6), steigt auf 14,10 Euro (West, ab 01.12.2020 bundesweit) bzw. 13,50 Euro (Ost).
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