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Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über gemeinsame Wohnung ist steuerlich nicht anzuerkennen
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Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung ist steuerlich nicht anzuerkennen, da ein solches Vertragsverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.06.2019 entschieden. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft stelle keine Wirtschaftsgemeinschaft dar, bei der die persönliche Beziehung der Partner die Grundlage des gemeinsamen Wohnens bilde (Az.:1 K 699/19).
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