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Einheitliche Lösung für Bauprodukte
© Bundesverband Leichtbeton e.V.
Laut EuGH dürfen an europäisch harmonisierte Bauprodukte keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen mehr gestellt werden. Die deutsche Leichtbetonindustrie bietet daher privatrechtliche Leistungserklärungen zu ihren Produkten an, die die CE-Kennzeichnung ergänzen sollen.
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