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VGH Mannheim verwirft Planfeststellungen im Zusammenhang mit Stuttgart 21
Der einheitliche Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 14.07.2016 zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3a des Bahnprojekts Stuttgart 21 der DB Netz AG und zur Straßenplanung "Südumgehung Plieningen" des Landes Baden-Württemberg ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit zwei Urteilen vom 20.11.2018 entschieden und damit den Klagen zweier Naturschutzverbände teilweise stattgegeben, die Revision aber zugelassen.
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