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Vollständige eVergabe gilt jetzt für alle europaweiten Ausschreibungen!
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So genannte "zentrale Beschaffungsstellen" müssen bereits seit April 2017 verpflichtend die elektronische Vergabe vollständig anwenden. Seit dem 19.10.2018 gilt diese Pflicht ganz allgemein für alle öffentlichen Auftraggeber (§ 81 VgV, § 23 EU VOB/A 2016). Angebote in Papierform, mit "verschlossenen und gekennzeichneten" Umschlägen und Kuriersendungen in letzter Minute vor dem Submissionstermin sind nun Geschichte. "Elektronische Mittel" sind der neue Weg. Darunter fallen insbesondere Vergabeblattformen und E-Mail.
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