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Neue Entscheidungen zur Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" an Inkassogesellschaft
Die Frage, ob eine Mietpartei Ansprüche aus ihrem Mietverhältnis (z. B. wegen überhöhter Miete aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse) an eine Inkassogesellschaft wirksam abtreten kann, bleibt weiterhin - auch innerhalb des Landgerichts Berlin - sehr umstritten. Die Zivilkammer 66 des Landgerichts Berlin vertritt in einem gestern verkündeten Urteil ebenso wie bereits die Zivilkammer 65 (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 31/2018) die Auffassung, dass die Abtretung nicht zu beanstanden sei. Demgegenüber meint die Zivilkammer 67 in einer Entscheidung vom 26. Juli 2018, dass ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliege und die Abtretung daher unwirksam sei.
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