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Schließplan herausgeben

© Joerg S. - Fotolia
Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages.
