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Zeitplan für beA-Inbetriebnahme bekannt
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Das beA wird in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb genommen. Dies haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern am 27.06.2018 auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mehrheitlich beschlossen. Zunächst sollen die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt und die Erstregistrierung am beA ermöglicht werden, sodann das beA-System freigeschaltet werden.
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