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Reform der Grundsteuer darf nicht zu Lasten der Mieter gehen

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland nicht mehr verfassungsgemäß ist. So seien die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Weiter hat das Gericht bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
