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10-Punkte-Plan zum "perfekten" Bauvertrag
Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund aktualisiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ihren 10-Punkte-Plan zum "perfekten" Bauvertrag. Ziel des Leitfadens ist es, die typischen bauvertraglichen Risiken zu minimieren und allen Baubeteiligten einen möglichst störungsfreien Bauablauf zu ermöglichen.
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