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Grundstücke des Bundes sollen für Kommunen preiswerter werden
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"Der Bundesrat hat heute (03.11.2017) den ersten Schritt zu einer sozialeren Grundstückspolitik gemacht und die bestehende Rechtslage deutlich verbessert. Grundstücke des Bundes müssen nicht länger zu Höchstpreisen im Rahmen eines Bieterverfahrens vergeben werden", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Beschluss des Bundesrates. Künftig sollen bundeseigene Grundstücke ohne Bieterverfahren zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert verkauft werden können. Sollen die Grundstücke für Zwecke des sozialen oder des studentischen Wohnungsbaus genutzt werden, sollen sie verbilligt an Kommunen abgegeben werden
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