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BGH: Preise sind keine Festpreise!
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Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel
"Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 21.07.2017.
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1 Leseranmerkung)