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Start- und Landebahn des Flugplatzes Hartenholm vorerst nicht mehr nutzbar
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Die Start- und Landebahn des Flugplatzes Hartenholm darf aus Sicherheitsgründen vorerst nicht weiter genutzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig hat die von der Luftaufsicht des Landes verfügte vorläufige Nutzungsuntersagung bestätigt und die Beschwerde der Flugplatzbetreiberin gegen eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.
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