Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2017
Windenergieanlage vs. Fledermäuse: Wer gewinnt?
© Peer Frings - Fotolia
Der Kläger möchte auf dem Grundstück Alte Feldmühle 10 in Neustadt am Rübenberge eine Kleinwindenergieanlage - KWEA - mit einer Gesamthöhe von 18m errichten. In ca. 55m südlicher Richtung zum geplanten Vorhabenstandort verläuft der Hagener Bach mit seinen angrenzenden Gehölzen. Im Bereich dieser Gehölze wurde - wie auch am Vorhabenstandort selbst - die Aktivität von sieben verschiedenen Fledermausarten in jeweils unterschiedlicher Aktivitätendichte festgestellt. Die beklagte Stadt Neustadt/Rbge hatte den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung unter Bezugnahme auf eine zuvor von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholte Stellungnahme mit der Begründung abgelehnt, dass das Vorhaben gegen das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) normierte Tötungsverbot verstoße.
mehr…