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BGH: "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig
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Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten wegen Betruges, Untreue sowie Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer hatte der Angeklagte als Geschäftsführer mehrerer Firmen das Tourismusprojekt "Resort Schwielowsee" am Schwielowsee in Brandenburg initiiert und dann im Rahmen der Beauftragung von Baufirmen ein "Rückvergütungssystem" erfunden, indem er die Auftragsvergabe an diese Firmen davon abhängig machte, dass diese jeweils etwa 12,5 % des in Auftrag gegebenen Umsatzvolumens an ihn persönlich ausbezahlten.
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