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LAG Hessen: Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden abgeändert (Urteil vom 28.01.2013, Az: 16 Sa 593/12).
