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Statement zur Herbstkonferenz der Justizministerin und Justizminister / des Deutschen Anwaltvereins zu ausgewählten Themen

© Frank Täubel - Fotolia
Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits Lücken in der Strafbarkeit der Bestechung von Gemeinderäten festgestellt. Es ist nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Neuregelung der Strafvorschriften für die Bestechung von Amtsträgern notwendig. Dies betrifft Mitglieder des Bundestages, der Landesparlamente, des Europäischen Parlaments oder aber auch der Gemeinderäte.
2. Der Staat darf sich nicht selbst zum Datendealer machen
Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Ankauf von Steuer-CDs empfindet es der Deutsche Anwaltverein (DAV) geradezu als grotesk, dass über die Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei gesprochen wird, aber der Ankauf der Steuer-CDs legalisiert werden soll. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eintreibung hinterzogener Steuern ist zwar in allen Ländern ein berechtigtes Anliegen des Staates und der Allgemeinheit. Der Staat darf sich aber nicht selbst krimineller Mittel bedienen.
