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BGH: Mieterhöhung durch Gutachten über vergleichbare Wohnungen möglich
Vermietern bleiben unnötige Kosten erspartMöchte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung entsprechend der örtlichen Vergleichsmiete anheben, ist die Vorlage eines Gutachtens über eine vergleichbare Wohnung ausreichend. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 122/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Das Urteil entlastet Vermieter, die zum Beispiel mehrere vergleichbare Wohnungen anbieten. Sie benötigen jetzt nur für eine Wohnung ein Sachverständigengutachten", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Gerold Happ.
