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ARGE Baurecht: Wer ist verantwortlich für untergeordnete Bauteile?
Wer ist eigentlich verantwortlich für die Planungen von Treppen- oder Balkongeländern? Von Vordächern, Solar- oder Schließanlagen? Da es immer noch gängige Praxis ist, bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen auf die Leistungsbilder der HOAI zurückzugreifen, kommt es häufig zu Planungslücken. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
