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Online seit 2009
Neue Heizkostenverordnung in Kraft
Am 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie ist für Gebäudeeigentümer und Vermieter die rechtliche Grundlage zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen.Sie finden die Neufassung bereits in unserer Gesetzessammlung.
Vergaberechtsreform: VOB/A 2009
Auf der DVA-Mitgliederversammlung am 25.11.2008 hat der Vorstand die VOB/A 2009 mehrheitlich beschlossen. Beim 3. und 4. Abschnitt der VOB/A wurden lediglich notwendige Anpassungen durchgeführt, da diese Abschnitte möglicherweise durch die Einführung einer Sektorenverordnung obsolet werden. Auch die Anpassungen der Regelungen zur Mittelstandsförderung und zu den Baukonzessionen wurde noch offengelassen.

Schlichtungsstelle soll bei Streit von Rechtsanwalt und Mandant helfen
Künftig soll die ortsnahe Vermittlungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern durch die Einrichtung einer bundesweit tätigen, unabhängigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bei der Bundesrechtsanwaltskammer ergänzt werden. Dies verbessere die Möglichkeit des Rechtssuchenden, bei Streit mit ihrem Rechtsanwalt eine Lösung ohne Anrufung der Gerichte erreichen zu können, so die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (16/11385).

Im Bundestag notiert: Reform des Wohneigentumsrechts
Eineinhalb Jahre nach der Reform des Wohneigentumsrechts ist es nach Ansicht der FDP-Fraktion Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Liberalen möchten in einer Kleinen Anfrage (16/11463) deshalb unter anderem wissen, wie sich Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften darstellt und ob sich gesetzlicher Nachbesserungsbedarf ergibt.(Quelle: Bundestag)
Vergaberechtsreform: GWB-Novelle
Am 19.12.2008 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergabrechts. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ergaben sich noch zwei Änderungen:

Im Bundestag notiert: Modernisierung des Vergaberechts
Durch die Modernisierung des Vergaberechts haben öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, bei Aufträgen besonders soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu berücksichtigen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11181) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/10965) weiter mitteilt, hält sie einen Verstoß gegen einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für einen Rechtsverstoß, "der die Zuverlässigkeit eines Unternehmens in Frage stellt und dazu führt, dass dieses Unternehmen vom Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden muss".

Online seit 2008
Niedersächsisches Landesvergabegesetz
Am 10.12.2008 hat das niedersächsische Parlament Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP eines Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (Drs. 16/600) angenommen. Ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie deren eigener Gesetzentwurf und ein Änderungsnatrag der Fraktion DIE LINKE wurden dagegen abgelehnt. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 01.01.2009 in Kraft treten.

Landesvergabegesetz Hamburg
Die Bürgerschaft hat am 10.12.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes (Drs. 19/1516) einstimmig bei Enthaltung der LINKEN angenommen. Ein Änderungsantrag der SPD zu diesem Änderungsgesetz wurde auf Antrag der CDU an den Witschaftsausschuss überwiesen.

Bauindustrie begrüßt neues Niedersächsisches Vergabegesetz
Der Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen begrüßt nachdrücklich die am 10. Dezember 2008 erfolgte Verabschiedung des neuen, von den Fraktionen von CDU und FDP vorgelegten Vergabegesetzes durch den Landtag. Das Gesetz, das die am 31. Dezember 2008 auslaufende Vorgängerregelung aus dem Jahr 2002 ersetzen wird, stellt nach Ansicht des Verbandes ein wichtiges Signal gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit dar und gewährleistet Kontinuität im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Baumarkt.

Baustoffindustrie und Fachhandel lehnen eine erneute kurzfristige Änderung des EEWärmeG durch den Bund ab
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) warnen einmal mehr vor einer erneuten und kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung will damit die bisherige Ablehnung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat ausgleichen. Für Investoren und Bauherren würde die erneute Novellierung aber zu starker Verunsicherung führen.

Mittelstand beim Vergaberecht stärken
Mit dem neuen Vergaberecht ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ein zufriedenstellender Kompromiss gelungen. Beide Fraktionen stimmten daher am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie dem kurzfristig noch stark veränderten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (16/10117) zu. FDP-Fraktion und Linksfraktion lehnten den Entwurf ab, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die "insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben".

Klimaschutz im Mietrecht verankern
BSI begrüßt Vorstoß der BundeskanzlerinDie Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt das Ansinnen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Mietrecht im Hinblick auf die energetische Gebäudesanierung zu ändern. "Es geht uns dabei nicht darum, zusätzliche Lasten für Mieter zu schaffen, sondern die bestehenden Regelungen so anzupassen, dass sie praktikabel sind und eine Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter darüber herstellen, wie Investitionskosten bei energetischen Sanierungen umgelegt werden können", erklärt Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Gesetzgeber klärt Rechtsweg für sozialrechtliche Vergabeverfahren
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG), das in diesem Punkt heute in Kraft getreten ist, klärt den zwischen dem Bundesgerichtshof (IBR 2008, 1212) und dem Bundessozialgericht (IBR 2008, 1080) entstandenen Streit über den Rechtsweg für sozialrechtliche Vergabeverfahren im Sinne des letzteren.

Mittelstand beim Vergaberecht stärken
Mit dem neuen Vergaberecht ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ein zufriedenstellender Kompromiss gelungen. Beide Fraktionen stimmten daher am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie dem kurzfristig noch stark veränderten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (16/10117) zu. FDP-Fraktion und Linksfraktion lehnten den Entwurf ab, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die "insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben".

Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.

Keine faulen Kompromisse im Vergaberecht
Koalitionsplan verstößt gegen Europarecht"Durch ein neues Vergaberecht drohen Sanktionen des Europäischen Gerichtshofes, die mit immensen Belastungen für die Steuerzahler verbunden wären. Die Pläne der Koalition verstoßen gegen europäische Vorgaben, sollte sie Kooperationen der Kommunen untereinander von der öffentlichen Ausschreibungspflicht befreien." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf mit Blick auf die bevor stehenden Ausschussberatungen zur Reform des Vergaberechts im Bundestag am kommenden Mittwoch (17. Dezember 2008). "Jeder einzelne Beschaffungsvertrag wäre rechtswidrig und müsste rückabgewickelt werden."

Immobiliennetzwerk RE/MAX kritisiert Erbschaftssteuerreform
„Das neue Erbschaftssteuergesetz belastet Immobilienerben unter Umständen erheblich“, sagt Kurt Friedl, Regionaldirektor bei RE/MAX Deutschland Südwest, einer Region des weltweit größten Immobiliennetzwerks. Zwar gebe es positive Ansätze, doch würden diese durch zahlreiche Vorschriften wieder zunichte gemacht. So sehe das Gesetz beispielsweise vor, Immobilien an Ehepartner oder Kinder steuerfrei zu vererben. „Allerdings nur, wenn die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen“, erklärt Friedl. „Das kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn die Erben in einer anderen Stadt wohnen oder mobil bleiben möchten.“ Bei Kindern komme noch hinzu, dass die vererbte Wohnung nicht mehr als 200 Quadratmeter groß sein dürfe.

Im Bundestag notiert: Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Die FDP-Fraktion hat "deutliche Verunsicherung" bei Verbrauchern und auch bei Juristen hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgemacht. In einer Kleinen Anfrage (16/11269) möchten die Liberalen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung zustimmt, dass Paragraf 215 des Gesetzes auf alle Versicherungsfälle aus Altverträgen, die bis Ende des Jahres eingetreten sind, auch ab Beginn des neuen Jahres nicht anwendbar ist.

DGB zur Abstimmung des Vergabegesetzes im Landtag Landeschef Hartmut Tölle: "Verpasste Chance"
Das am 10.12.2008 im niedersächsischen Landtag beschlossene Vergabegesetz trägt aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht dazu bei, Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen in Zukunft wirkungsvoll zu bekämpfen. DGB-Landeschef Hartmut Tölle sagte: "Union und FDP haben die Chance verpasst, ein eindeutiges Zeichen für den Schutz niedersächsischer Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrung sowie der Beschäftigten vor Lohndumping zu setzen. Offensichtlich hat sich die marktradikale Strömung aus der FDP durchsetzen können. Es ist zwar erfreulich, dass das Vergabegesetz nun fortgesetzt werden soll und europakonform gestaltet ist. Unser Appell, das Gesetz, zu einem wirksamen Instrument für Tariftreue zu machen, blieb jedoch leider ungehört."

Niedersächsisches Landesvergabegesetz
Am 10.12.2008 hat das niedersächsische Parlament Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP eines Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (Drs. 16/600) angenommen. Ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie deren eigener Gesetzentwurf und ein Änderungsnatrag der Fraktion DIE LINKE wurden dagegen abgelehnt.
