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Koalitionsvertrag: Licht und Schatten - und viel Nebel
Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter falsch und unakzeptabel"Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält auf den ersten Blick, Licht, viel Schatten und zahlreiche nebulöse Vorschläge bzw. noch zu konkretisierende Absichtserklärungen", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die Vereinbarungen der neuen Bundesregierung auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin.
mehr…GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.
mehr…BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
mehr…Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht
Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften fordern, das Vergaberecht im bestehenden System mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) beizubehalten. Dieser Aufbau des Vergaberechts ist den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stellt sicher, dass der Anwender vor Ort allein mit "seiner" Vergabeordnung umgeht.
mehr…Bundesrat: Verordnung über Feuerungsanlagen zugestimmt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.
mehr…DMB: CDU, CSU und FDP wollen Wohn-REITs
Wohnungen drohen zu Spekulationsobjekten zu verkommen"Wir lehnen REITs mit Wohnimmobilien strikt ab", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin nach Bekanntwerden entsprechender Pläne der künftigen Koalitionspartner CDU, CSU und FDP. "REITs steht für Ökonomisierung und Spekulation mit Wohnungsbeständen und hohen Renditedruck. Die Zeche werden Mieter über steigende Mieten, Investitionsstau und Sanierungsstopp zahlen.
mehr…BFW begrüßt Bewegung beim REIT - Wohnimmobilien einbeziehen und Börsenwahlfreiheit gewähren
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die Überlegungen der künftigen CDU/CSU-FDP-Koalition zu prüfen, ob börsennotierte Real Estate Investment Trusts (REITs) künftig auch Wohnimmobilien erwerben können. "Wir brauchen einen REIT mit Wohnimmobilien und Börsenwahlfreiheit, sonst droht der Anlageform in Deutschland ein Flop. Während andere Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich das Potential des Wohnimmobilienmarktes erkannt haben, wurde beim deutschen REIT die Wohnimmobilie bislang unverständlicher Weise ausgeklammert", erklärte BFW-Präsident Walter Rasch. Darüber hinaus sei die gesetzliche Absicherung des REIT-Status gegen Maßnahmen Dritter essentiell.
mehr…Mietrechtsänderungen geplant: CDU und CSU knicken vor FDP ein
"Gut zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU und CSU ihre Wahlversprechen offensichtlich schon vergessen. Die Union gibt Forderungen der FDP nach und plant Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach. Dieser hatte zuvor erklärt, Union und FDP hätten sich verständigt, die unterschiedlichen Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern zu vereinheitlichen. Außerdem sollten Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern künftig von Jobcentern direkt an Vermieter überwiesen werden, und bei Mietnomaden soll die Räumung erleichtert werden.
mehr…BauFordSiG: Zweifel an der Richtigkeit des Battis/Paulus-Gutachtens!
Kurz vor Ablauf der letzten (16.) Legislaturperiode ist im Bundestag ein von der Bauindustrie angeregter Gesetzesentwurf der Bundesregierung gescheitert, demzufolge die Verwendungspflicht auf die Baugelder aller Baustellen des Empfängers erstreckt werden sollte. Das Gutachten Battis/Paulus hat dies zum Ausgangspunkt. Den Gutachtern ist darin zu folgen, dass die Aufhebung der Separierungspflicht sinnvoll sein kann, weil mit Wirkung zum 01.01.2009 auch Eigenmittel Baugeldfunktion erhalten haben und der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wurde. Insbesondere würde die Aufhebung der Separierungspflicht den Empfängern die Verwendung gebundener Barmittel für Zwischenfinanzierungen, also ein besseres Liquiditätsmanagement, ermöglichen. Zu widersprechen ist den Gutachtern aber darin, dass die vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 1 BauFordSiG aus rechtlichen Gründen unumgänglich bzw. die aktuelle Fassung des BauFordSiG verfassungswidrig sei.
mehr…Über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen appellieren in einem offenen Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien: Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren
Schaden von den Unternehmen abwendenDas Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt "einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit" dar. Wir bitten deshalb eindringlich, das Gesetz "so schnell wie möglich und grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden." Mit diesem Appell haben sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin übergeben.
mehr…Änderungen im Mietrecht falsch und überflüssig
Mieterbund setzt auf eindeutige Zusagen von CDU und CSU"Wir gehen davon aus, dass auch die neue Bundesregierung keine Änderungen im Mietrecht zum Nachteil der Mieter plant und keine derartigen Absprachen in den aktuellen Koalitionsverhandlungen treffen wird", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. "Die Festlegungen von CDU und CSU vor der Bundestagswahl sind eindeutig. Danach hat sich das Mietrecht bewährt, weil es ausgewogen und sozial ist. Jede Änderung zum Nachteil der Mieter ist deshalb falsch und überflüssig."
mehr…Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz: Weder durchführbar noch praxistauglich!
Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen." Diese Forderung erhob heute (8. Oktober 2009) in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur "Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-, insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege, dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.
mehr…Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
mehr…DMB: Neue Energieeinsparverordnung gilt ab 1. Oktober
Mieterbund begrüßt Neuregelungen und fordert weitere VerbesserungenZum 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. "Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll."
mehr…Neue Sektorenverordnung
Die Sektorenverordnung (SektVO) ist am 28.09.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, Seite 3110) verkündet worden und gilt für alle ab dem 29.09.2009 beginnenden Vergabeverfahren im Sektorenbereich, d.h. im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.
IHK Berlin: Kein Mindestlohn durch die Hintertür!
Die IHK Berlin lehnt die vorgeschlagene Regelung im Entwurf des Vergabegesetzes zum Mindestlohn als ordnungspolitisch falsch ab. Die Bundesregierung hat beschlossen, keinen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, sondern entsprechende Regelungen über das Arbeitnehmerentsendegesetz vorzunehmen. Der Senat versucht hier über Umwege, einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen.
mehr…Senat legt neues Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vor: Vergabe künftig nur bei Mindestentlohnung
Berlin ist bundesweit Vorreiter bei sozialen MindeststandardsBerlin vergibt in Zukunft öffentliche Aufträge an bietende Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 € an das eingesetzte Personal gezahlt wird und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachtet werden. Dazu hat der Senat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, einen Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.
mehr…Bundesrat für Änderung der Insolvenzordnung - Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013
Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für ein Gesetz zur Änderung zum Insolvenzordnung freigemacht, das auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgeht. Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
mehr…861. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 18. September 2009, findet die 861. Sitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ziel soll die Verbesserung der Situation der Leiharbeitnehmer/innen in Deutschland sein. Bremen und Rheinland-Pfalz stellten den Antrag zur Entschließung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Bayerisches Baugewerbe lehnt Sonnenscheinverordnung ab!
Die vom Bundesarbeitsministerium geplante neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlungen (OStRVO) wird vom Bayerischen Baugewerbe in der jetzigen Fassung als unsinnig abgelehnt. "Eine solche Sonnenschein-Schutzverordnung ist für mittelständische Baubetriebe nicht umsetzbar. Eine Verpflichtung des Bauunternehmers, seine Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von diversen Sonnenschutzmitteln zu unterweisen, wurde schon vom europäischen Gesetzgeber, der sonst nicht gerade für unbürokratische Lösungen bekannt ist, als Überreglementierung abgelehnt. Wir haben deshalb kein Verständnis dafür, dass ein deutsches Ministerium die bestehende Europäische Richtlinie nun in einem entscheidenden Punkt überflüssigerweise verschärfen will."
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