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Rechnungen offen: Arbeitseinstellung zulässig!
OLG Braunschweig, 12.09.2024 - 8 U 14/22
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Enge Verzahnung der Gewerke rechtfertigt Gesamtvergabe!
VK Bund, 28.04.2025 - VK 2-27/25
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Bindungswirkung eines Abgeltungsvergleichs nach Abtretung?
OLG Koblenz, 04.04.2024 - 2 U 68/23
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Unternehmensbezogene Unterlagen unzureichend: Keine Korrektur möglich!
VK Brandenburg, 27.08.2024 - VK 12/24
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Sind "Wohnungseigentümer" nur die Wohnungseigentümer oder auch die Teileigentümer?
AG Hamburg-St. Georg, 08.08.2025 - 980a C 11/25 WEG
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Vorfälligkeitsklausel und Aufrechnungsbeschränkung besser nicht kombinieren!
LG München I, 05.02.2025 - 14 S 9406/23
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Dachziegel fällt auf Auto: Verwalter haftet!
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Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B auch bei Obliegenheitsverletzung!
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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 1721 bis 1740 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 2917



Online seit 2009

IHK Berlin: Kein Mindestlohn durch die Hintertür!
Die IHK Berlin lehnt die vorgeschlagene Regelung im Entwurf des Vergabegesetzes zum Mindestlohn als ordnungspolitisch falsch ab. Die Bundesregierung hat beschlossen, keinen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, sondern entsprechende Regelungen über das Arbeitnehmerentsendegesetz vorzunehmen. Der Senat versucht hier über Umwege, einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen.
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Senat legt neues Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vor: Vergabe künftig nur bei Mindestentlohnung
Berlin ist bundesweit Vorreiter bei sozialen Mindeststandards

Berlin vergibt in Zukunft öffentliche Aufträge an bietende Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 € an das eingesetzte Personal gezahlt wird und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachtet werden. Dazu hat der Senat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, einen Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.
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Bundesrat für Änderung der Insolvenzordnung - Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013
Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für ein Gesetz zur Änderung zum Insolvenzordnung freigemacht, das auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgeht. Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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861. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 18. September 2009, findet die 861. Sitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ziel soll die Verbesserung der Situation der Leiharbeitnehmer/innen in Deutschland sein. Bremen und Rheinland-Pfalz stellten den Antrag zur Entschließung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.

Bayerisches Baugewerbe lehnt Sonnenscheinverordnung ab!
Die vom Bundesarbeitsministerium geplante neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlungen (OStRVO) wird vom Bayerischen Baugewerbe in der jetzigen Fassung als unsinnig abgelehnt. "Eine solche Sonnenschein-Schutzverordnung ist für mittelständische Baubetriebe nicht umsetzbar. Eine Verpflichtung des Bauunternehmers, seine Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von diversen Sonnenschutzmitteln zu unterweisen, wurde schon vom europäischen Gesetzgeber, der sonst nicht gerade für unbürokratische Lösungen bekannt ist, als Überreglementierung abgelehnt. Wir haben deshalb kein Verständnis dafür, dass ein deutsches Ministerium die bestehende Europäische Richtlinie nun in einem entscheidenden Punkt überflüssigerweise verschärfen will."
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Baden-Württemberg erlässt Landesheimbauverordnung
Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen. Die Verordnung, die bereits zum 1. September 2009 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen. Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
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Vergabe sensibler Rüstungsaufträge neu geregelt
In der Europäischen Union gelten neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsgüter. Sie bilden seit 21. August die Grundlage für den europäischen Verteidigungsmarkt und fördern die Entwicklung einer europäischen Zulieferbasis im Verteidigungssektor. Bislang war der größte Teil der Auftragsvergabe für Rüstungsgüter von den Binnenmarktvorschriften ausgenommen. Ab jetzt können die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Gemeinschaftsrahmens ihre sensiblen Transaktionen vornehmen und ihre Sicherheitsinteressen wahren.
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Neue HOAI: Mehr Kostensicherheit und mehr Flexibilität für Bauherren und Architekten
Nach jahrelangen Verhandlungen ist am 18.08.2009 die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. "Die neue HOAI stärkt den Schutz der Verbraucher und bedeutet zugleich Planungssicherheit für Architekten und Ingenieure", erklärt Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. "Nachdem wir seit Jahren für eine Modernisierung unserer Honorarordnung gekämpft haben, ist die jetzige Novellierung ein großer Erfolg für die Architekten und Ingenieure in Deutschland." Die Honorarordnung war seit 14 Jahren nicht mehr an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und an strukturelle Entwicklungen im Bausektor angepasst worden.


Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure tritt in Kraft
Bundesbauministerium: HOAI schafft klaren Rahmen für die Bezahlung der Planer

Die neue Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) tritt heute in Kraft. Das Bundesbauministerium konnte in den langen und harten Verhandlungen um die Novellierung dieses Preisrechts für Planer wesentlichen baukulturellen Standards wahren.


Neue HOAI: Architektenkammern helfen
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt am 18. August 2009 die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Damit liegt ein für alle am Planen und Bauen Beteiligten transparenter und verlässlicher, aber auch vereinfachter Verhandlungsrahmen vor. Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer, betont: "Der Erfolg der neuen HOAI ist, dass es sie als bewährtes und praxistaugliches Instrument weiterhin gibt. Das setzt für alle einen Qualität sichernden Rahmen beim Bauen."
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Immobilienwirtschaft legt Vorschläge zur Änderung des Mietrechts vor
"Das Mietrecht muss vereinfacht werden, um die klima- und umweltfreundliche Modernisierung vermieteter Wohnungen zu erleichtern." Das forderte Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin mit Blick auf die Bundestagswahl im September. Er kritisierte, dass nach geltendem Mietrecht klima- und umweltfreundliche Modernisierungen entweder nur unter erheblichem Aufwand vorgenommen werden könnten, oder gänzlich unmöglich seien. "Ohne diese Änderungen sind die angestrebten klimapolitischen Ziele nicht zu erreichen", sagte Kornemann.
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HOAI veröffentlicht
Die neue HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist am heutigen Montag im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen, am 18.08.2009, in Kraft. Sie gilt für alle ab morgen vereinbarten Leistungen der Architekten und Ingenieure. Die bisher geltende Fassung der HOAI bleibt weiter auf Leistungen anwendbar, die bis heute vereinbart worden sind.

Inkrafttreten wichtiger Gesetzesänderungen
Am 4. und 5. August 2009 werden eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen in Kraft treten, die auf Vorschläge von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgehen.
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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.


Gesetzliche Neuregelungen
Druckansicht Im Juli und August treten eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft. Einige Beispiele: Die Einrichtung von Bad Banks ermöglicht es, dass Banken ihre Bilanzen von faulen Wertpapieren bereinigen und wieder mehr Kredite geben können. Versicherte werden finanziell entlastet: Sie können Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 steuerlich absetzen. Fahrgäste der Bahn haben mehr Rechte.
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Vergabeverfahren der Krankenkassen:
LSG für Schadensersatzansprüche gem. §§ 125, 126 GWB erstinstanzlich zuständig
Nachdem bereits die erstinstanzliche Zuständigkeit für vergaberechtliche Streitigkeiten in Einzelvertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf die Landessozialgerichte übertragen wurde, sind nun aufgrund einer weiteren Gesetzesänderung im Sozialgerichtsgesetz zum 22.07.2009 die Landesozialgericht auch für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche nach den §§ 125, 126 GWB zuständig (SGG § 29 Abs. 5). Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass auch für diese Streitigkeiten die Landessozialgerichte und nicht die Sozialgerichte erstinstanzlich zuständig sein sollen.
(Quelle: id Verlag)

Bundesrat stimmt Sektorenverordnung zu
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 beschlossen, der Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln (Sektorenverordnung) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderungen zuzustimmen.
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Bundesrat lässt BauFordSiG passieren
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.


Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag ein

Angesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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860. Sitzung des Bundesrates:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Am 10.07.2009 wird sich der Bundesrat in seiner 860. Sitzung erneut mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen befassen.
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