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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 141 bis 160 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 636 - (2917 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
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Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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EU-Vertragsverletzungsverfahren, Digitalisierung, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht 2018 - Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
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Mitten in einer Zeit intensiver politischer Verhandlungen um die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl fand am 23.11.2017 die diesjährige AHO-Herbsttagung unter dem Motto "EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI" im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht Teil 6 - Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag

Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.


Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?
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In dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition kommt der Begriff "Bauen" bei den zu verhandelnden Themen überhaupt nicht mehr vor. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
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Aktueller Stand der Klage vorm EuGH

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI am 23.06.2017 vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Gutachten: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau unnötig
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Die bei Baumängeln greifende gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist angemessen und bedarf keiner Verlängerung. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, dass das Institut für Baurecht e.V. aus Hannover im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 2: Das Anordnungsrecht des Bestellers

Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Aktualisierung der VOB/B
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DVA kündigt Reform der VOB/B an und gründet Arbeitsgruppe

Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
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Für die HOAI
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Die Bundesingenieurkammer warnt vor einem Wegfall der HOAI und ruft eine eigene Kampagnenseite ins Leben

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher", betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite für die Rettung der HOAI.
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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
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Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Es tritt allerdings erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB), der empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln.
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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde
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© M. Schuppich - Fotolia.com
Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
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Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen
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Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Der Bundestag hat eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.
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