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Nachrichten zum Immobilienrecht

Zeige Nachrichten 821 bis 840 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 1030 - (2994 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2009

DMB: Mietrecht hat sich bewährt
Änderung der Kündigungsfristen falsch und überflüssig

"Das geltende Mietrecht hat sich seit vielen Jahren bewährt, es ist gerecht und sozial ausgewogen. Es gibt keinen Grund, dieses Mietrecht zu ändern. Absprachen im Koalitionsvertrag und Forderungen der FDP vom Wochenende, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen, sind falsch und überflüssig", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin.
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BSI: Novellierung des Mietrechts notwendig
Immobilienwirtschaft begrüßt jüngste FDP-Äußerungen

"Die Koalition sollte die vereinbarte Novellierung des Mietrechts in den kommenden Wochen einleiten." So kommentiert Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident von Haus & Grund Deutschland, jüngste Äußerungen der Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger. Er forderte zudem, es nicht bei der Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern zu belassen. Um bei der energetischen Gebäudesanierung Fortschritte erzielen zu können, seien weitergehende Mietrechtsänderungen notwendig.
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.


Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
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Günes Licht für Energiesparauflagen für Neubauten
Die EU-Kommission hat die politische Einigung auf neue Energiestandards für Neubauten begrüßt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: "Mit diesen Entscheidungen sendet die EU ein starkes Signal an die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Kopenhagen". Der Energieverbrauch von Neubauten soll im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»). Rat und Europäisches Parlament müssen noch offiziell zustimmen.
(Quelle: Europäische Kommission)

Brüssel verschärft Regeln zu Energieausweisen
Mieterbund begrüßt Veröffentlichungsgebot

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) aus Brüssel haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.
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Koalitionsvertrag: Licht und Schatten - und viel Nebel
Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter falsch und unakzeptabel

"Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält auf den ersten Blick, Licht, viel Schatten und zahlreiche nebulöse Vorschläge bzw. noch zu konkretisierende Absichtserklärungen", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die Vereinbarungen der neuen Bundesregierung auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin.
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GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.
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BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro

"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
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Bundesrat: Verordnung über Feuerungsanlagen zugestimmt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.
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DMB: CDU, CSU und FDP wollen Wohn-REITs
Wohnungen drohen zu Spekulationsobjekten zu verkommen

"Wir lehnen REITs mit Wohnimmobilien strikt ab", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin nach Bekanntwerden entsprechender Pläne der künftigen Koalitionspartner CDU, CSU und FDP. "REITs steht für Ökonomisierung und Spekulation mit Wohnungsbeständen und hohen Renditedruck. Die Zeche werden Mieter über steigende Mieten, Investitionsstau und Sanierungsstopp zahlen.
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BFW begrüßt Bewegung beim REIT - Wohnimmobilien einbeziehen und Börsenwahlfreiheit gewähren
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die Überlegungen der künftigen CDU/CSU-FDP-Koalition zu prüfen, ob börsennotierte Real Estate Investment Trusts (REITs) künftig auch Wohnimmobilien erwerben können. "Wir brauchen einen REIT mit Wohnimmobilien und Börsenwahlfreiheit, sonst droht der Anlageform in Deutschland ein Flop. Während andere Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich das Potential des Wohnimmobilienmarktes erkannt haben, wurde beim deutschen REIT die Wohnimmobilie bislang unverständlicher Weise ausgeklammert", erklärte BFW-Präsident Walter Rasch. Darüber hinaus sei die gesetzliche Absicherung des REIT-Status gegen Maßnahmen Dritter essentiell.
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Mietrechtsänderungen geplant: CDU und CSU knicken vor FDP ein
"Gut zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU und CSU ihre Wahlversprechen offensichtlich schon vergessen. Die Union gibt Forderungen der FDP nach und plant Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach. Dieser hatte zuvor erklärt, Union und FDP hätten sich verständigt, die unterschiedlichen Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern zu vereinheitlichen. Außerdem sollten Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern künftig von Jobcentern direkt an Vermieter überwiesen werden, und bei Mietnomaden soll die Räumung erleichtert werden.
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Änderungen im Mietrecht falsch und überflüssig
Mieterbund setzt auf eindeutige Zusagen von CDU und CSU

"Wir gehen davon aus, dass auch die neue Bundesregierung keine Änderungen im Mietrecht zum Nachteil der Mieter plant und keine derartigen Absprachen in den aktuellen Koalitionsverhandlungen treffen wird", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. "Die Festlegungen von CDU und CSU vor der Bundestagswahl sind eindeutig. Danach hat sich das Mietrecht bewährt, weil es ausgewogen und sozial ist. Jede Änderung zum Nachteil der Mieter ist deshalb falsch und überflüssig."
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
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DMB: Neue Energieeinsparverordnung gilt ab 1. Oktober
Mieterbund begrüßt Neuregelungen und fordert weitere Verbesserungen

Zum 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. "Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll."
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Baden-Württemberg erlässt Landesheimbauverordnung
Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen. Die Verordnung, die bereits zum 1. September 2009 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen. Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
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Immobilienwirtschaft legt Vorschläge zur Änderung des Mietrechts vor
"Das Mietrecht muss vereinfacht werden, um die klima- und umweltfreundliche Modernisierung vermieteter Wohnungen zu erleichtern." Das forderte Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin mit Blick auf die Bundestagswahl im September. Er kritisierte, dass nach geltendem Mietrecht klima- und umweltfreundliche Modernisierungen entweder nur unter erheblichem Aufwand vorgenommen werden könnten, oder gänzlich unmöglich seien. "Ohne diese Änderungen sind die angestrebten klimapolitischen Ziele nicht zu erreichen", sagte Kornemann.
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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.


Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag ein

Angesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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