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Nachrichten zum Immobilienrecht

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Online seit 2009

Koalitionsvertrag: Licht und Schatten - und viel Nebel
Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter falsch und unakzeptabel

"Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält auf den ersten Blick, Licht, viel Schatten und zahlreiche nebulöse Vorschläge bzw. noch zu konkretisierende Absichtserklärungen", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die Vereinbarungen der neuen Bundesregierung auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin.
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GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.
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BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro

"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
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Bundesrat: Verordnung über Feuerungsanlagen zugestimmt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.
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DMB: CDU, CSU und FDP wollen Wohn-REITs
Wohnungen drohen zu Spekulationsobjekten zu verkommen

"Wir lehnen REITs mit Wohnimmobilien strikt ab", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin nach Bekanntwerden entsprechender Pläne der künftigen Koalitionspartner CDU, CSU und FDP. "REITs steht für Ökonomisierung und Spekulation mit Wohnungsbeständen und hohen Renditedruck. Die Zeche werden Mieter über steigende Mieten, Investitionsstau und Sanierungsstopp zahlen.
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BFW begrüßt Bewegung beim REIT - Wohnimmobilien einbeziehen und Börsenwahlfreiheit gewähren
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die Überlegungen der künftigen CDU/CSU-FDP-Koalition zu prüfen, ob börsennotierte Real Estate Investment Trusts (REITs) künftig auch Wohnimmobilien erwerben können. "Wir brauchen einen REIT mit Wohnimmobilien und Börsenwahlfreiheit, sonst droht der Anlageform in Deutschland ein Flop. Während andere Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich das Potential des Wohnimmobilienmarktes erkannt haben, wurde beim deutschen REIT die Wohnimmobilie bislang unverständlicher Weise ausgeklammert", erklärte BFW-Präsident Walter Rasch. Darüber hinaus sei die gesetzliche Absicherung des REIT-Status gegen Maßnahmen Dritter essentiell.
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Mietrechtsänderungen geplant: CDU und CSU knicken vor FDP ein
"Gut zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU und CSU ihre Wahlversprechen offensichtlich schon vergessen. Die Union gibt Forderungen der FDP nach und plant Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach. Dieser hatte zuvor erklärt, Union und FDP hätten sich verständigt, die unterschiedlichen Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern zu vereinheitlichen. Außerdem sollten Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern künftig von Jobcentern direkt an Vermieter überwiesen werden, und bei Mietnomaden soll die Räumung erleichtert werden.
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Änderungen im Mietrecht falsch und überflüssig
Mieterbund setzt auf eindeutige Zusagen von CDU und CSU

"Wir gehen davon aus, dass auch die neue Bundesregierung keine Änderungen im Mietrecht zum Nachteil der Mieter plant und keine derartigen Absprachen in den aktuellen Koalitionsverhandlungen treffen wird", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. "Die Festlegungen von CDU und CSU vor der Bundestagswahl sind eindeutig. Danach hat sich das Mietrecht bewährt, weil es ausgewogen und sozial ist. Jede Änderung zum Nachteil der Mieter ist deshalb falsch und überflüssig."
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
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DMB: Neue Energieeinsparverordnung gilt ab 1. Oktober
Mieterbund begrüßt Neuregelungen und fordert weitere Verbesserungen

Zum 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. "Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll."
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Baden-Württemberg erlässt Landesheimbauverordnung
Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen. Die Verordnung, die bereits zum 1. September 2009 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen. Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
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Immobilienwirtschaft legt Vorschläge zur Änderung des Mietrechts vor
"Das Mietrecht muss vereinfacht werden, um die klima- und umweltfreundliche Modernisierung vermieteter Wohnungen zu erleichtern." Das forderte Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin mit Blick auf die Bundestagswahl im September. Er kritisierte, dass nach geltendem Mietrecht klima- und umweltfreundliche Modernisierungen entweder nur unter erheblichem Aufwand vorgenommen werden könnten, oder gänzlich unmöglich seien. "Ohne diese Änderungen sind die angestrebten klimapolitischen Ziele nicht zu erreichen", sagte Kornemann.
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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.


Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag ein

Angesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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In einigen Bundesländern könnten Preiserhöhungen bei Schornsteinfegerleistungen drohen
Beschlussfassung zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat

"Die neue, bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die zum 01.01.2010 in Kraft tritt, wird in einigen Bundesländern zwar zu Verbilligungen, in anderen aber wiederum zu einem Preisanstieg bei den Leistungen der Schornsteinfeger führen", erklärte Lutz Freitag anlässlich der heutigen (15.05.2009) Beratungen zur Beschlussfassung der Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat. Der GdW bedauert außerordentlich, dass die Vorschläge der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nicht berücksichtigt wurden. Es sei zwar zu begrüßen, dass durch die geplante Vereinheitlichung des Leistungsbildes von Schornsteinfegern eine größere Transparenz entstehe, es dürfe jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass dies nicht für alle Endkunden von Vorteil sei.
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BFW legt Positionen zur Bundestagswahl 2009 vor
Steuerrecht, Mietwohnungsneubau / selbstgenutztes Wohneigentum sowie energetische und altersgerechte Wohnraummodernisierung sind zentrale Themen

"Die Immobilienwirtschaft ist kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Sie braucht verlässliche, kalkulierbare Rahmenbedingungen über langfristige Zeiträume und darf nicht länger zum Spielball sich ständig ändernder Anforderungen werden", betonte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, heute vor rund 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Fachwissenschaft beim BFW Immobilien Kongress 2009 in Berlin.
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. Oktober

Am 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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BFW begrüßt Forderungen zur Bundestagswahl des CDU Wirtschaftsrates
"Die Reformvorschläge des CDU Wirtschaftsrates zur Bundestagswahl treffen sich in den zentralen Punkten mit den Forderungen des BFW", begrüßt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, das am 28.04.2009 vom CDU Wirtschaftsrat herausgegebene Empfehlungspapier. Das 24-seitige Dokument enthält ein eigenes Kapitel zur Immobilienwirtschaft.
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VerfGH Thüringen: Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes teilweise verfassungswidrig
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 23.04.2009 das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet (VerfGH 32/05). Zwei Thüringer Gemeinden sowie fünf Zweckverbände der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hatten sich gegen die Gesetzesänderungen gewandt und eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend gemacht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt

"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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