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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 621 bis 632 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 632 - (2886 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2005

Nordrhein-Westfalen: Rauchmelder in Wohnungen und Treppenhäusern werden Pflicht
Nordrhein-Westfalen zieht Konsequenzen aus der schrecklichen Brandkatastrophe von Köln, bei der zwei Kinder und drei Erwachsene an Rauchvergiftung starben. Innenminister Wolf: "Wir machen Rauchmelder in Wohnungen und Treppenhäusern zur Pflicht, um Gefahren abzuwehren und das Leben vieler Menschen zu retten". Die Feuerwehr gehe davon aus, dass von den jährlich bundesweit rund 600 Brandopfern jedes zweite durch Rauchvergiftung umkomme.
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Tiefensee: Planungsrecht für Infrastrukturvorhaben wird verbessert
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte am 16.12.2005 in Berlin den Beschluss des Bundestags, das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz letztmalig um ein Jahr zu verlängern. Der Bundestag hat heute in gemeinsamer Debatte die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes und die 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben behandelt.
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Hamburg: Rauchmelder-Pflicht ab 2006 für Neubauwohnungen beschlossen
Übergangsfrist bis 2010 bei bestehenden Wohnungen

In weniger als zehn Prozent der deutschen Haushalte hängen lebensrettende Rauchmelder. Hamburg schreibt deshalb künftig den Einbau von Rauchmeldern nach einer Änderung der Bauordnung vor. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. unter Hinweis auf den Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom 07.12.2005 aufmerksam.
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Modernisierung des EU-Rechts
Nach einer umfassenden Sondierung der Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission die Aufhebung, Kodifizierung, Neufassung oder Änderung von 222 grundlegenden Rechtsvorschriften (alles in allem über 1 400 verknüpfte Rechtsakte) vorgeschlagen. Die Kommission legte einen Drei-Jahres-Plan zur Vereinfachung des so genannten „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ vor. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst die seit 1957 verabschiedeten EU-Vorschriften, die mittlerweile Tausende von Seiten füllen. Zunächst will man sich die Bereiche mit der größten Regulierungsdichte vornehmen, d. h die Vorschriften für Autos, Abfallwirtschaft und Baugewerbe.
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Regierung will Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben beschleunigen
Die Bundesregierung beabsichtigt, Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. In einem Gesetzentwurf (16/54) heißt es, die heutigen Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen würden den Anforderungen nicht mehr genügen. Vor allem fehle bislang im Verkehrs- und Energiesektor eine klare Regelung über die Rechtsstellung von Naturschutzvereinen und sonstigen Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsstellung dieser Vereinigungen derjenigen von privaten Personen anzugleichen.
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Beschleunigte Verkehrswegeplanung um ein Jahr bis Ende 2006 verlängern
Der Bundesrat will, dass das zum Jahresende auslaufende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert wird. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (16/45) vorgelegt. Durch das auf die neuen Länder beschränkte und zeitlich befristete Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahre 1991 sollte der Ausbau der Verkehrswege im Osten forciert werden. Von den weiterhin nur in den neuen Ländern geltenden Sonderregelungen dieses Gesetzes nennt die Länderkammer besonders die Beschränkung des Rechtswegs für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.
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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz soll bis Ende 2006 gelten
Im Bundesrat wurde am 23.09.2005 ein Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2006 zu verlängern. Die neuen Länder weisen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur bis heute erheblichen Nachholbedarf auf. Ein Entwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungsvorhaben für Infrastrukturvorhaben werde möglicherweise nicht mehr rechtzeitig, das heißt vor Auslaufen der jetzigen Regelung am 31. Dezember 2005, in Kraft treten.
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Nagel: Mehr Planungsbeschleunigung für ganz Deutschland
Zur Debatte im Bundesrat über die Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes am letzten Freitag (23.09.2005) erklärt Verkehrsstaatssekretär Ralf Nagel: "Wir brauchen mehr als eine Verlängerung der derzeit nur im Osten gültigen Regelung. Die Bundesregierung will schnellere Verkehrsplanungen in ganz Deutschland.
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Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag
In der Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 23. September 2005, u. a. der Entwurf zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (TOP 8) beraten werden. Mit dem vom Freistaat Sachsen vorgelegten Gesetzentwurf soll die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden.
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Kein Baustopp für die Airbus 380-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt a.M.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, den Beginn des Baus der Airbus 380 – Wartungshalle nicht von Amts wegen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über das Vorhaben zu stoppen. Eine hierauf gerichtete Anregung des Bundes Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) blieb ohne Erfolg.
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Vermittlungsausschuss tagt am 5. September
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am Montag, dem 5. September 2005, im Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. das Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage und das Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur".
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Landesregierung NRW will Einspruchsrecht von Verbänden reduzieren
Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) kündigte am 05.08.2005 an, dass das Einspruchsrecht der Naturschutzverbände gegen neue Projekte in Nordrhein-Westfalen beschränkt werden soll. Dazu ist eine Änderung des Verbandsklagegesetzes nötig. Bislang haben die Verbände in Nordrhein-Westfalen mehr Möglichkeiten als im Bund, Projekte gerichtlich zu stoppen. Auch in Nordrhein-Westfalen soll die Verbandsklage künftig nur noch für Verfahren mit Planfeststellung zulässig sein.