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OLG München, 25.07.2023 - 28 U 1226/23 Bau
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Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung!
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OLG Nürnberg, 09.05.2023 - 6 U 552/22
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Mangel nicht hinreichend beschrieben: Streitverkündung hemmt Verjährung nicht!
OLG Köln, 17.09.2025 - 11 U 118/23
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Personal nicht benannt: Angebot unvollständig!
VK Bund, 07.02.2025 - VK 1-116/24
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Einstweiliger Vollstreckungsschutz wegen Härte: Langjährige kranke Mieterin schlägt vierköpfige Familie beim Eigenbedarf
BGH, 08.04.2025 - VIII ZR 17/25
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BGH:
Falsche Rechtsbehelfsbelehrung: Kann man auf die Hilfe des Gerichts hoffen?
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OLG Frankfurt/BGH:
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Zeitschriftenschau:
Erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen: Besteller haftet auf Schadensersatz!
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Zeitschriftenschau:
Rechtzeitige Vorlage von Ausführungsplänen ist keine Vertragspflicht des Bestellers!
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OLG Hamm:
Auslagenvorschuss zu niedrig: Hinweisen, beziffern und Bearbeitung einstellen!
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Mitteilung behinderungsbedingt fortgeschriebener Bauzeiten als Anordnung?
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OLG Naumburg/BGH:
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OLG Naumburg:
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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 501 bis 520 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 639 - (2924 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

HOAI-Entwurf: Bundeswirtschaftsministerium geht offenbar auf Bedenken ein
Nach zahlreichen Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium und Politikern wurde am 30.05.2008 (vgl. die entsprechenden Nachrichten auf ibr-online) bekannt, dass der Entwurf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten wird.


HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage bzgl. der Rücknahme der HOAI-Novelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhielten wir gestern vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte folgende Stellungnahme:
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Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändert

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.
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Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhalten wir vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte soeben folgende Stellungnahme:
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CDU NRW: "Rücknahme des umstrittenen HOAI-Entwurfs ist ein Erfolg der Landesregierung"
"Die Rücknahme des umstrittenen Entwurfs zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch das Verdienst von Landesregierung und Kammern in NRW." Mit diesen Worten kommentierte der baupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Sahnen, die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, den vorliegenden Referentenentwurf nach starken Protesten der Interessenverbände und aus NRW zurückzunehmen und gründlich zu überarbeiten.
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HOAI-Entwurf soll komplett überarbeitet werden!
Wie wir gerade von der Pressestelle des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren haben, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium war zu einer offiziellen Stellungnahme bisher nicht bereit. Sobald uns die Pressemitteilung von dort aus vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.

VPB zum Forderungssicherungsgesetz: Baukammern können privaten Bauherren schneller zu ihrem Recht verhelfen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG), das diese Woche (26.05.) im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag stand. "Wesentliche Forderungen des VPB sind dabei nicht einmal annähernd erfüllt", beanstandet Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des VPB. Nach Ansicht des VPB reichen die im Gesetzesentwurf vorgesehnen fünf Prozent, die ein Bauherr von der Kaufsumme des Hauses einbehalten kann, um im Insolvenzfall das Objekt mit anderen Partnern fertig zu stellen, bei weitem nicht aus. Der Verbraucherschutzverband plädiert hier seit langem für einen Einbehalt von mindestens zehn Prozent.


"Handwerksbetriebe müssen künftig ihre Forderungen sichern"
Handwerksbetriebe sollen nach Ansicht des Leiter der Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, künftig in die Lage versetzt werden, ihre Forderungen zu sichern. Entsprechende Regelungen, wie im Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) vorgesehen, müssten deshalb bald umgesetzt werden. Frederik Karsten von der Handwerkskammer Chemnitz stimmte dem zu: Ein Bauunternehmer habe oft Schwierigkeiten, seine Lohnforderungen geltend zu machen. Diese bestünden beispielsweise im Werkvertragsrecht, weil ein vorleistungspflichtiger Unternehmer auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Abschlagszahlungen beanspruchen kann. Ein Handwerksbetrieb könne sich außerdem nicht auf das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen berufen, denn die Baugeldhaftung beschränke sich auf überschaubare Konstellationen. Schließlich ermögliche das Zivilprozessrecht laut Karsten einem zahlungsunwilligen Besteller, den Ausgang eines Rechtsstreits so lange zu verzögern, bis der Unternehmer keine Aussichten auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung hat.
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BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen
1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden

„Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.
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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung
Das Bundesumweltministerium hat am 23.05.2008 das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden.
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Anhörung zu Werklohnforderungen von Handwerksbetrieben
Handwerksbetriebe sollen nach Meinung des Bundesrates künftig in die Lage versetzt werden, ihre Lohnforderungen effektiv zu sichern. Deshalb hat die Länderkammer im Februar 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, zu dem der Rechtsausschuss am Montag, 26. Mai, eine öffentliche Anhörung veranstalten wird.
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Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."

Weseler Resolution zur HOAI
Mit großem Unverständnis hat der Verband Deutscher Vermessungsingenieure – Landesverband NRW – den mit Schreiben vom 26. Februar 2008 vorgelegten Referentenentwurf zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen.


Neue HOAI: Provokation oder Diskussionsgrundlage?
„Viele um ihre Büroexistenz ringende und um ihren Arbeitsplatz kämpfende Architekten können den Referen-tenentwurf der Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nur als Pro-vokation empfinden“, so Stefan Musil, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anläßlich der Anhörung zum Referentenentwurf am 09. April in Berlin. Auch für Bauherrn wird der Weg zur eigenen Immobilie schwieriger und unübersichtlicher.


Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Laienspiel
„Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird offensichtlich im falschen Ministerium gebaut“, so Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer. „Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf lässt jede Praxisnähe und Sachkenntnis vermissen. Wird er in dieser Form umgesetzt, droht der Ausverkauf der Baukultur in Deutschland“.


Geplante Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht praktikabel
BVS hofft auf Einsicht des Bundeswirtschaftsministeriums

Im Bundeswirtschaftsministerium fand getsern die Anhörung zur geplanten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) kritisiert in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen als nicht praxistauglich.


Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
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Niedergang der Baukultur durch HOAI-Novelle
Am 9. April wird im Bundesministerium für Wirtschaft der Referentenentwurf für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure öffentlich angehört. Es gibt unzählige Gründe dagegen zu sein. Einer ist der Niedergang der Baukultur. Diese wird durch seine Umsetzung gefährdet.


HOAI-Novelle gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und Baukultur!
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - die HOAI - muss im Interesse der Verbraucher erhalten und endlich angemessen modernisiert werden!“ Mit diesem Appell richteten sich gestern (07.04.08) Repräsentanten von 12 Architekten- und Ingenieurverbänden in Nordrhein-Westfalen sowie der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen an die Politik in Bund und Land. Bei einer gemeinsamen Tagung im Düsseldorfer „Haus der Architekten“ zeigten sich die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Baukammern einig mit den Vertretern der Architekten- und Ingenieurverbände, dass der durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung der HOAI faktisch auf eine Abschaffung der bewährten Honorarordnung hinausliefe.