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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

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Online seit 2008

Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Laienspiel
„Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird offensichtlich im falschen Ministerium gebaut“, so Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer. „Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf lässt jede Praxisnähe und Sachkenntnis vermissen. Wird er in dieser Form umgesetzt, droht der Ausverkauf der Baukultur in Deutschland“.


Geplante Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht praktikabel
BVS hofft auf Einsicht des Bundeswirtschaftsministeriums

Im Bundeswirtschaftsministerium fand getsern die Anhörung zur geplanten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) kritisiert in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen als nicht praxistauglich.


Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
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Niedergang der Baukultur durch HOAI-Novelle
Am 9. April wird im Bundesministerium für Wirtschaft der Referentenentwurf für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure öffentlich angehört. Es gibt unzählige Gründe dagegen zu sein. Einer ist der Niedergang der Baukultur. Diese wird durch seine Umsetzung gefährdet.


HOAI-Novelle gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und Baukultur!
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - die HOAI - muss im Interesse der Verbraucher erhalten und endlich angemessen modernisiert werden!“ Mit diesem Appell richteten sich gestern (07.04.08) Repräsentanten von 12 Architekten- und Ingenieurverbänden in Nordrhein-Westfalen sowie der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen an die Politik in Bund und Land. Bei einer gemeinsamen Tagung im Düsseldorfer „Haus der Architekten“ zeigten sich die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Baukammern einig mit den Vertretern der Architekten- und Ingenieurverbände, dass der durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung der HOAI faktisch auf eine Abschaffung der bewährten Honorarordnung hinausliefe.


Offener Brief der Bundesarchitektenkammer an Herrn Bundesminister Glos und Herrn Bundesminister Tiefensee
Novellierung der HOAI

Die Bundesarchitektenkammer hat sich - mit Unterstützung der AHO und der Bundesingenieurkammer - aufgrund der Novellierung der HOAI in einen offenen Brief an die beiden Bundesminister Glos und Tiefensee gewandt. Lesen Sie im Folgenden den Text dieses offenen Briefes.
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BIngK: HOAI-Novelle verhindert nachhaltiges Bauen!
Der Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entzieht den Ingenieur- und Architekturbüros ihre Kalkulationssicherheit und damit die Basis, um innovativ und nachhaltig planen zu können.


Bauvorlageregelung in Musterbauordnung
Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) hat sich vehement zur Wehr gesetzt, als eine kleine Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) einen Vorschlag zur Neuregelung des § 65 Musterbauordnung (MBO) zur Bauvorlageregelung Anfang 2008 vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sah im Wesentlichen vor, die Bauvorlageregelung von den Berufen der Architekten und Ingenieure abkoppeln zu wollen.
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HOAI: Kampf um Erhalt geht in heiße Phase
Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stand einmal mehr im Mittelpunkt der Vorstandssitzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Am 11. März befasste sich das geschäftsführende Gremium der AKNW intensiv mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Dieser Entwurf ist inhaltlich eine Zumutung für die Architektenschaft und enthält darüber hinaus eine Vielzahl handwerklicher Fehler“, urteilte Kammer-präsident Hartmut Miksch. Der Vorstand war sich einig, dass das Papier kaum als Grundlage für eine politische Diskussion tauge. „Wir bleiben aber gesprächsbereit“, betonte Miksch.
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Kommentar: Ein Stück aus dem Tollhaus!
Seit 1995 wartet unser Berufsstand jetzt schon auf die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jetzt liegt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hierfür endlich vor. Doch was sich inhaltlich dahinter verbirgt, kann nur als Provokation der Architektenschaft verstanden werden. - Ein Kommentar von AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm.
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HOAI künftig ohne Vermessung?
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI sieht eine Aufgliederung in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil vor. Die vermessungstechnischen Anteile sollen demnach nur noch unverbindlichen Charakter haben. Der VDV protestiert ganz entschieden gegen diese Vorlage.


HOAI-Novelle: 2.000 Arbeitsplätze in NRW vor dem Aus!
Seit mehr als 13 Jahren sind die Honorare von Architekten und Ingenieuren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst worden - mit der Folge, dass viele der rund 25.000 Arbeitsplätze in Planungsbüros gefährdet sind. In dieser Situation hat das Bundeswirtschaftsministerium am 26.02.2008 einen Vorschlag zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt, die für viele Architekturbüros das endgültige Aus bedeuten würde. „Der Entwurf führt nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verstümmelung unserer Honorarordnung“, protestiert Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW. „Eine HOAI, die auf wenige Teilbereiche der Leistungen von Architekten und Ingenieuren zusammengekürzt wird, ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht!“ Etwa zehn Prozent der Architekturbüros seien damit in ihrer Existenz bedroht.
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Neuer Referentenentwurf: Von der HOAI bleibt nicht mehr viel übrig!
Mit Schreiben vom 26.02.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf zur 6. Novelle der HOAI den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure zur Stellungnahme übersandt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist bislang nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Wir werden Ihnen in Kürze eine Übersicht über die vorgesehenen HOAI-Änderungen vorstellen. Schon jetzt sei auf folgende wesentliche Neuerungen hingewiesen:
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Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehe – und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.
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Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.
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Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.
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AKNW-Vorstand: HOAI endlich novellieren!
In seiner Auftaktsitzung im Januar befasste sich der AKNW-Vorstand mit der Jahresplanung. Handlungsschwerpunkt im Jahresverlauf wird der Bereich der Berufspolitik sein. Kernanliegen der AKNW ist der zügige Abschluss des Novellierungsprozesses zur Reform der HOAI, in Verbindung mit einer angemessenen Erhöhung der Architektenhonorare. „2008 warten auf uns große Herausforderungen in zentralen berufspolitischen Fragen, die von uns allen unbedingten Einsatz erfordern“, sagte AKNW-Präsident Hartmut Miksch.
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Werkunternehmen sollen finanzielle Forderungen besser durchsetzen können
Werkunternehmen sollen ihre finanziellen Forderungen besser durchsetzen können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe einstimmig den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent kritisierte die unzureichende Zahlungsmoral gegenüber den Handwerkern und regte Gesetzesänderungen zur verbesserten und zügigeren Durchsetzung von offensichtlichen Forderungen an. Er begründete dies damit, dass gerade im Baugewerbe Schuldner durch Nichtzahlung bestehender Forderungen Unternehmen in existentiellen Notlagen oder in die Insolvenz trieben; auf der anderen Seite Schuldner oft ganz von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit seien. Deshalb schlägt er ein "Blitzgericht" vor, durch welches Gläubiger schneller an einen vollstreckbaren Titel gelangen könnten.
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Online seit 2007

Die Neue Energieeinsparverordnung - bautec 2008 wird entscheidender Wegweiser zu ihrer Bewältigung
Herausforderung für Baustoffindustrie und Gebäudetechnik

Die Bundesregierung hat am 5. Dezember beschlossen, die im Oktober diesen Jahres in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung (EnEv) nochmals zu novellieren und die energetischen Anforderungen an die Gebäude drastisch heraufzusetzen. Gegenüber der im Oktober in Kraft getretenen Verordnung werden die Anforderungen noch einmal um 30 Prozent gesteigert. Dies ist eine gewaltige Herausforderung und Kraftanstrengung für die Baustoffwirtschaft und die Unternehmen der Gebäude- und Anlagentechnik.
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Bundesregierung beschließt Energie- und Klimaprogramm
Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit: Das Bundeskabinett hat heute (05.12.2007) das umfassendste Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das integrierte Energie- und Klimaprogramm ist die Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel und die steigende Energienachfrage bei knapper werdenden fossilen Ressourcen stellen.
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