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IG BAU zu Bundestagsberatungen über Schwarzarbeit: Koalition der Heuchler zeichnet sich ab
Zur ersten Lesung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärte der Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, am Freitag in Frankfurt:

Großmann: Neues Baurecht besteht ersten Praxistest
"Die Novelle des Baugesetzbuches hat sich in der Praxis bewährt", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann. Eineinhalb Jahre lang testeten acht Städte, Gemeinden und Landkreise die Regelungen im Regierungsentwurf zum neuen Baugesetzbuch (Europarechtsanpassungsgesetz Bau / EAG Bau) in einem Planspiel. Die Ergebnisse wurden gestern den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgestellt.

Neufassung der GRW 95
Die Neufassung der GRW 95 ist durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen für den Zuständigkeitsbereich des Bundes mit Wirkung vom 30.01.2004 eingeführt worden.Die Neufassung der GRW wurde bereits in unser Gesetzesmodul eingearbeitet.
(c) id Verlag
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit muss wesentlich nachgebessert werden
Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg bestärkt ausdrücklich Finanzminister Hans Eichel in seinem Vorhaben, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiver als bisher bekämpfen zu wollen. Der Gesetzesentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit weist jedoch in seiner vorliegenden Form erhebliche Mängel auf.

Schwarzarbeit: Ursachen besser bekämpfen - Gesetz reicht so nicht aus
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung verabschiedet. Dazu erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

Schwarzarbeit wird stärker bekämpft
Das Bundeskabinett hat am 18. Februar den Gesetzentwurf zur intensiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem effiziente Strukturen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Bündelung von Rechtsvorschriften vor. Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe werden auch weiterhin nicht als Schwarzarbeit angesehen, sofern kein Gewinn angestrebt wird.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Wirksamkeit muss noch verbessert werden
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben den Entwurf des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes am Dienstag, einen Tag vor seiner Beratung im Bundeskabinett begrüßt:

Verwertungskündigung auch in den neuen Ländern
Der Bundesrat hat am Freitag (13.02.2004) dem Gesetz zur Aufhebung des Arktikels 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche seine Zustimmung erteilt. Mit diesem Gesetz wird eine Verwertungskündigung für Mietverträge, die in den neuen Ländern vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurden, wieder eingeführt.

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag (13.02.2004) dem Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern zugestimmt.

Länder sollen beim Verbandsklagerecht keinen Spielraum bekommen
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (15/776) ist am Mittwochvormittag von der breiten Mehrheit des Umweltausschusses des Bundestages zurückgewiesen worden. Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, den Ländern die Möglichkeit zu geben, eine Regelung zum Verbandsklagerecht zu entwickeln.

DGB: Regierung muss Tariftreue im Vergaberecht verankern
Bei der Reform des Vergaberechts erwartet der Deutsche Gewerkschaftsbund von der Bundesregierung, dass sie ihre Zusage zur Tariftreue einhält und in einem neuen Gesetz verankert. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Freitag in Berlin:

Öffentliches Beschaffungswesen: EU-Rechtsvorschriften entlasten Steuerzahler erheblich, aber es bleibt noch Spielraum für weitere Einsparungen
Die derzeit geltenden EU-Vergaberichtlinien haben den grenzüberschreitenden Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten verstärkt und die Preise, die öffentliche Auftraggeber für Waren und Dienstleistungen zu zahlen haben, um etwa 30% gesenkt; dies geht aus einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission hervor. Die Möglichkeiten zur weiteren Öffnung der Beschaffungsmärkte sind aber noch längst nicht ausgeschöpft. Der Steuerzahler kann noch mehr für sein Geld bekommen, außerdem kann noch mehr gegen Korruption und Günstlingswirtschaft getan werden. Bei einem Marktvolumen von über 1.500 Mrd. €, das sind 16% des gesamten BIP der EU, könnten entsprechende Verbesserungen enorme Vorteile bringen. Das jetzt vom Europäischen Parlament und vom EU-Ministerrat verabschiedete Gesetzgebungspaket (siehe News vom heutigen Tage) modernisiert und vereinfacht die Vergabeverfahren, beispielsweise erleichtert es die elektronische Auftragsvergabe. Seine rasche Überführung in innerstaatliches Recht dürfte viele der noch verbleibenden Probleme ausräumen, auf die Bieter und öffentliche Auftraggeber hingewiesen haben; außerdem dürfte es dem grenzüberschreitenden Wettbewerb weitere Impulse geben.

Öffentliches Beschaffungswesen: Kommission begrüßt Verabschiedung von Modernisierungsvorschriften
Die Europäische Kommission begrüßt, dass der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament endgültig das Gesetzgebungspaket verabschiedet haben, mit dem die europäischen Vergaberichtlinien vereinfacht, modernisiert und an die Bedürfnisse einer modernen Verwaltung angepasst werden. Der Rat nahm den im Dezember 2003 in einem Vermittlungsverfahren mit dem Parlament (siehe IP/03/1649) vereinbarten Text formell an. Das Parlament verabschiedete den aus dem Vermittlungsverfahren hervorgegangenen Text am 29. Januar auf seiner Plenarsitzung in Brüssel.

Eine reformierte Grundsteuer muss aufkommensneutral, einfach und transparent sein
Das von den Finanzministern aus Bayern und Rheinland-Pfalz heute der Länderfinanzministerkonferenz vorgelegte Konzept für eine Reform der Grundsteuer wurde vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen als größtem Branchenverband und dem Deutschen Mieterbund als Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter in Deutschland als "Beginn einer Diskussion" gewertet. Beide Verbände begrüßten, dass der Vorschlag von Bayern und Rheinland-Pfalz noch nicht als endgültige Grundlage für eine Gesetzesinitiative gedacht sei, sondern einen intensiven Dialog mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund einleiten solle.

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche und die Verordnung zur Aufstellung von Betriebskosten in Kraft
Zum 01.01.2004 sind die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche und die Verordnung zur Aufstellung von Betriebskosten in Kraft getreten. Die Wohnflächenverordnung findet ihre Anwendung auf alle Wohnflächen, die nach dem Wohnungsförderungsgesetz berechnet werden. Sofern jedoch die Wohnfläche bis zum 31.12.2003 nach der II. Berechnungsverordnung berechnet worden ist, bleibt es bei dieser Berechnung. Bei baulichen Veränderungen nach dem 31.12.2003, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, ist allerdings die Wohnflächenverordnung anzuwenden. Für die Betriebskostenaufstellung ist ab dem 01.01.2004 die Betriebskostenverordnung anzuwenden.Beide Verordnungen finden Sie in unserem Gesetzes-Modul.
Novellierung des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes schreitet voran
Der Bundestag hat mit den Beratungen über den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) begonnen. Anlass für das Gesetzgebungsverfahren ist die Umsetzung der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme von 2001 (Plan-UP-Richtlinie) in das deutsche Recht des Städtebaus und der Raumordnung.

Scheitern des Graffiti-Bekämpfungsgesetzes: „Freibrief für Sprayer“
Als „Freibrief für Sprayer“ bezeichnete der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel am Freitag (16. Januar 2004) in Stuttgart die Ablehnung des Graffiti-Bekämpfungsgesetzes durch die rot-grüne Bundestagsmehrheit am 15. Januar 2004. „Das Ziel eines angemessenen Schutzes von Eigentum sowohl in privater wie auch in öffentlicher Hand gerät dadurch in weite Ferne. Dies ist ein Rückschlag für alle, die sich gegen den unerträglichen Vandalismus durch Graffitiy-Schmierereien wehren wollen, der immer wieder auch das Erscheinungsbild unserer nächsten Umgebung stark beeinträchtigt“, sagte Ministerpräsident Erwin Teufel.

Umkehrung der Steuerschuld bei Bauleistungen noch nicht anwendbar
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (BGBl. I 2003, S. 3076) wurde § 13b Abs. 1 UStG neugefasst. Nach der Neuregelung erfolgt grundsätzlich eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, wenn ein Unternehmer Empfänger einer bestimmten Bauleistung oder eines Umsatzes ist, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 und 4 UStG). Diese Neuregelung kann alerdings noch nicht angewandt werden.

Abrisskündigung: Überflüssig wie ein Kropf
Eine Abrisskündigung Ost ist überflüssig wie ein Kropf“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), als Reaktion auf die Ankündigung Sachsens, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu planen.

Bundesregierung versagt im Kampf gegen Graffiti-Schmierereien
Der Schwanz wackelt mit dem Hund.“ Mit diesen Worten hat Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die ablehnende Haltung der rot-grünen Regierungskoalition am Donnerstag (15. Januar) im Bundestag zu schärferen Strafrechtsbestimmungen gegen Graffiti-Schmierereien kommentiert. „Die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung dauert nun schon seit Jahren und ist für die große Mehrheit der Bevölkerung nicht länger erträglich“, sagte Dorn. „Während die SPD Einigungswillen zeigt, blockieren die Grünen mit Rücksicht auf ihre illegale Sprayer-Klientel einen wirksameren Schutz privaten und öffentlichen Eigentums.“ Kein Experte zweifele mehr daran, dass unerwünschte Graffiti ins Strafgesetzbuch gehörten.
