Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Nachrichtensuche
 nur im Titel
Aktuelles
Meistgelesen
Rechtsanwendung nach „Schema F“ ist kein Anwaltsprivileg!
OLG Naumburg, 18.06.2026 - 9 U 8/26
Dokument öffnen Volltext
Tiefgarage im Grundwasser: Anforderungen an Bedenkenhinweis?
OLG München, 25.09.2023 - 9 U 7342/22 Bau
Dokument öffnen Volltext
Kann die WEG Mängelrechte gegen den Bauträger durchsetzen?
LG Dortmund, 04.02.2025 - 1 S 97/24
Dokument öffnen Volltext
Untätigkeit der Parteien: „Verjährungsfalle" Verfahrensstillstand?
BGH, 12.06.2026 - V ZR 205/24
Dokument öffnen Volltext
Über unerfahrenen Bauträger muss aufgeklärt werden
OLG Hamm, 15.01.2026 - 34 U 103/24
Dokument öffnen Volltext
Vorschuss gibt es für die sichere, nicht für die billige Mängelbeseitigung!
OLG Düsseldorf, 04.03.2025 - 22 U 64/24
Dokument öffnen Volltext

Neueste Leseranmerkungen
LG Darmstadt:
Ingebrauchnahme nach Aufbau: Gerüstbauarbeiten abgenommen!
Dokument öffnen IBR 2025, 1054 (nur online)
BGH:
Rückforderung von Abschlagszahlungen: Wer hat für was die Beweislast?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Brandenburg:
Dach für PV-Anlage vermietet: Wer haftet für Schäden am Dach?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Stuttgart:
Planerhaftung für Verzögerungsschäden nur mit bauablaufbezogener Darstellung!
Dokument öffnen IBR 2026, 354
OLG Schleswig/BGH:
Auch nicht freigegebene Rechnung ist zu bezahlen!
Dokument öffnen IBR 2026, 334
LG Cottbus:
Bausache ist auch Handelssache: Baukammer oder KfH zuständig?
Dokument öffnen IBR 2026, 382
OLG Naumburg:
Behinderung weggefallen: Auftragnehmer muss Arbeiten zügig fortführen!
Dokument öffnen IBR 2026, 177
Neueste Beiträge:
OLG Schleswig:
Unterscheide LBO-Bauleitung von HOAI-Bauüberwachung!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Stuttgart:
Keine Sekundärhaftung des Objektplaners bei fahrlässiger Unkenntnis von Mängeln!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Dresden:
Zusatzhonorar wegen Bauzeitverlängerung setzt Bauzeitvereinbarung voraus!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
BVerwG:
Zeit im Praktikum ist für Besoldungsstufe als Bauoberinspektor zu berücksichtigen
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Karlsruhe:
Energieberater darf auf Kenntnisnahme seiner eiligen E-Mail vertrauen!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Stuttgart:
Vergleichszahlung = ersatzfähiger Schaden?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
LG Landshut:
Verjährung: Nach drei Jahren muss der Planer nicht mehr weiterarbeiten
Dokument öffnen IBR 2026, 1041 (nur online)
weitere Beiträge
Neueste Volltexturteile:
OLG Naumburg:
Rechtsanwendung nach „Schema F“ ist kein Anwaltsprivileg!
Dokument öffnen Volltext
OLG Dresden:
Zusatzhonorar wegen Bauzeitverlängerung setzt Bauzeitvereinbarung voraus!
Dokument öffnen Volltext
OLG Stuttgart:
Keine Sekundärhaftung bei fahrlässig unbekannten Mängeln!
Dokument öffnen Volltext
OLG Schleswig:
LBO-Bauleitung = HOAI-Bauüberwachung?
Dokument öffnen Volltext
OLG Stuttgart:
Statiker ist Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum Architekten!
Dokument öffnen Volltext
OLG Karlsruhe:
Energieberater schuldet nicht den Erhalt von Fördermitteln als Werkerfolg!
Dokument öffnen Volltext
weitere Volltexturteile

Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 181 bis 200 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 673 - (3028 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
Dokument öffnen mehr…

EU-Vertragsverletzungsverfahren, Digitalisierung, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht 2018 - Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
Bild
Mitten in einer Zeit intensiver politischer Verhandlungen um die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl fand am 23.11.2017 die diesjährige AHO-Herbsttagung unter dem Motto "EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI" im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 6 - Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag

Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.


Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?
Bild
© jomare - Fotolia
In dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition kommt der Begriff "Bauen" bei den zu verhandelnden Themen überhaupt nicht mehr vor. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Bild
Aktueller Stand der Klage vorm EuGH

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI am 23.06.2017 vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
Dokument öffnen mehr…

Gutachten: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau unnötig
Bild
© redaktion93 - Fotolia.com
Die bei Baumängeln greifende gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist angemessen und bedarf keiner Verlängerung. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, dass das Institut für Baurecht e.V. aus Hannover im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 2: Das Anordnungsrecht des Bestellers

Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dokument öffnen mehr…

Aktualisierung der VOB/B
Bild
© Zerbor - Fotolia
DVA kündigt Reform der VOB/B an und gründet Arbeitsgruppe

Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Martin Fally - Fotolia.com
Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
Dokument öffnen mehr…

Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
Dokument öffnen mehr…

Für die HOAI
Bild
Die Bundesingenieurkammer warnt vor einem Wegfall der HOAI und ruft eine eigene Kampagnenseite ins Leben

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher", betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite für die Rettung der HOAI.
Dokument öffnen mehr…

VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Es tritt allerdings erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB), der empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln.
Dokument öffnen mehr…

Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde
Bild
© M. Schuppich - Fotolia.com
Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
Dokument öffnen mehr…

Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bild
© wesel - Fotolia
Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Der Bundestag hat eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.
Dokument öffnen mehr… (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Bundestag verabschiedet neues Bauvertragsrecht
Bild
© Haramis Kalfar - Fotolia
Synopse mit Gegenüberstellung der Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B

Der Bundestag hat in der Nacht vom 09. auf den 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.
Dokument öffnen mehr…

Endlich mehr Rechte für private Bauherren / Haus & Grund begrüßt neues Bauvertragsrecht
Bild
© Fineas - Fotolia.com
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute (09.03.2017), dass private Bauherren künftig deutlich mehr Rechte beim Hausbau haben werden. In der kommenden Nacht will der Bundestag das neue Bauvertragsrecht beschließen. "Wer ein Haus baut, steht als Laie vor einem Berg von rechtlichen Fragen - und Bauunternehmen gegenüber, die einen riesigen Informationsvorsprung haben. Es war daher zwingend, dass der Staat die Rechte der Bauherren stärkt und gesetzlich fixiert. Das geschieht nun nach jahrelangen Verhandlungen endlich", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warneckein Berlin.
Dokument öffnen mehr…

Baugewerbe zur Reform des Bauvertragsrechts: Licht und Schatten prägen die politische Einigung
Bild
© Manfred Ament - Fotolia
"Licht und Schatten - damit lässt sich die in der vergangenen Woche erzielte Einigung der Berichterstatter am besten beschreiben. Dennoch begrüßen wir die Einigung; denn ansonsten hätte ein komplettes Aus für das gesamte Gesetzgebungsvorhaben gedroht." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die am 15.02.2017 erzielte Einigung der Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sog. AGB-Festigkeit der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten.
"Damit steht einer raschen Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nichts mehr im Weg."
Dokument öffnen mehr… (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)