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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 95/07
BGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07
Volltext11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2009, 269 | BGH - Kann ein auflösend bedingter Pachtvertrag ordentlich gekündigt werden? |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.08.2021 - 3 U 2210/21
Zur Abgrenzung von Zweckbefristung und auflösender Bedingung eines Mietvertrags.*)
VolltextOLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2021 - 5 U 73/21
Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines Vertrags zur Überlassung einer Fläche zur Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) an die Bedingung der Errichtung der WKA, so liegt bis zum Bedingungseintritt ein unbefristetes Mietverhältnis vor, das gem. § 542 Abs. 1 BGB ordentlich kündbar ist, wenn dieses Kündigungsrecht nicht vertraglich ausgeschlossen ist (Anschluss BGH, IMR 2009, 269; OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2020, 5 U 81/19).*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10
1. Eine bestimmte Mietzeit im Sinne des § 542 Abs. 2 BGB ist nicht nur im Fall einer Kalenderbestimmung, sondern auch dann vereinbart, wenn der Vertrag bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses dauern soll. Die Parteien können die Dauer des Mietverhältnisses an ein beliebiges zukünftiges Ereignis binden. Entscheidend ist, ob der Eintritt des Ereignisses gewiss oder ungewiss ist.
2. Ein Miet- oder Pachtvertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, ist kein befristeter Vertrag: Hängt der Fortbestand des Vertrages von einem Ereignis ab, von dem nicht bekannt ist, ob es jemals eintritt, ist er als Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit anzusehen.
VolltextBGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07
Ein unter einer auflösenden Bedingung (hier: behördliche Nutzungsuntersagung) geschlossener Pachtvertrag ist als unbefristeter Vertrag ordentlich kündbar, wenn die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen haben. Ein solcher Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kann auch schon in der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung als solcher zu finden sein. Ob der Vereinbarung eine solche weitergehende, das ordentliche Kündigungsrecht ausschließende Bedeutung zukommt, hat im Streitfall diejenige Vertragspartei darzulegen und zu beweisen, die sich auf diese Bedeutung beruft.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(13.04.2021) Hat man ein Grundstück oder eine Immobilie gepachtet, um diese gewerblich zu nutzen, sind besondere gesetzliche Regeln zu beachten. Eine schnelle Beendigung des Pachtverhältnisses bereitet oft Probleme.
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(15.05.2015) Wer ein Grundstück oder eine Immobilie gepachtet hat, um sie gewerblich zu nutzen, hat besondere gesetzliche Regeln zu beachten. Soll das Pachtverhältnis schnell beendet werden, ist dies nicht immer unproblematisch.
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