Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 44/06
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Volltext84 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2008, 1009 | OLG Köln/BGH - Verjährung in Überleitungsfällen bei arglistig verschwiegenen Mängeln |
IBR 2007, 1160 | BGH - Verjährung: Berechnung des Fristbeginns |
71 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 11.12.2018 - KZR 26/17
Bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell sind die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis weder hinsichtlich des Eintritts eines Schadens noch hinsichtlich der Kartellbefangenheit einzelner Aufträge erfüllt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.10.2018 - IX ZR 168/17
1. Der Mandant hat in der Regel keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des Finanzamts enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur Einlegung eines Rechtsbehelfs rät. (Rn. 9)*)
2. Der Mandant muss sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis eines Rechtsanwalts zurechnen lassen, den er mit der Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen einen früheren Berater beauftragt hat. Eine Zurechnung kommt regelmäßig auch dann in Betracht, wenn der Mandant den Rechtsanwalt mit der Fortsetzung oder Überprüfung des dem späteren Anspruchsgegners erteilten Mandats beauftragt hat (Rn. 14)*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 200/15
1. Der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits in dem Augenblick, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, d.h. mit der Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis.)
2. Für den Beginn der Verjährung ist es nicht erforderlich, dass der Ausgleichsanspruch beziffert werden bzw. Gegenstand einer Leistungsklage sein kann.*)
3. Für die Beurteilung der Frage, wann der Ausgleichsanspruch eines zum Schadensersatz verpflichteten Gesamtschuldners gegen den anderen im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB in Hinblick auf Schäden entstanden ist, die erst nach der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands eingetreten sind, ist der Grundsatz der Schadenseinheit heranzuziehen.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 15.07.2016 - 9 A 16.15
1. Die Klage eines Landes auf Feststellung der Verpflichtung des Bundes, nach Art. 104a Abs. 2 GG die sich aus der Wahrnehmung der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes ergebenden Ausgaben zu tragen, stellt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art dar.*)
2. Der der Verpflichtung des Bundes nach Art. 104a Abs. 2 GG entsprechende Ersatzanspruch des Landes verjährt in entsprechender Anwendung von § 195 BGB in der seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 geltenden Fassung in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt entsprechend § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und das Land von den den Anspruch begründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)
VolltextOLG Zweibrücken, Urteil vom 19.02.2016 - 2 U 14/15
1. Die fehlende Absicherung des Gebäudes gegen eindringendes Grundwasser (weiße Wanne) ist ein Baumangel, der von einem Käufer gegen entsprechenden Abschlag vom Kaufpreis noch hingenommen werden mag. Dies allerdings nur unter den Voraussetzungen, dass die Durchfeuchtung der zu Wohn- oder Gewerbezwecken nicht genutzten Kellergeschosse in Rede steht, die Gefahr eines Aufschwimmens durch technische Grundwasserabsenkung beherrschbar erscheint und das Gebäude dem hydrostatischen Druck insgesamt noch standhält.
2. In Übergangsfällen ist die Verjährungsfrist nicht starr vom 01.01.2002 zu berechnen. Vielmehr beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden war und sie von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
VolltextBGH, Urteil vom 14.01.2016 - I ZR 65/14
1. Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen umfasst. (amtlicher Leitsatz)*)
4. Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen. (amtlicher Leitsatz)*)
5. Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Datennutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14
Zur Verlängerung der Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2015 - XI ZR 182/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2015 - XI ZR 179/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2015 - XI ZR 303/12
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext1 Nachricht gefunden |
(24.01.2007) Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zu entscheiden.
mehr…
3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
Q. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und Übergangsrecht zur Verjährung |
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn) |
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag |
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung |