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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 49/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 0091; IMRRS 2017, 0038
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter kifft, Polizei bricht Wohnungstür auf: Vermieter bleibt auf Schaden sitzen!

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

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15 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 91 BGH - Schadensersatz für aufgebrochene Wohnungstür nach Polizeieinsatz beim Mieter?

1 Aufsatz gefunden
Verletzung von Obhutspflichten: Schadensersatz auch ohne vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung!
(Sylvia Hartmann)
Dokument öffnen IMR 2018, 313

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3766; IMRRS 2022, 1658
WohnraummieteWohnraummiete
Schadensersatz wegen gewaltsamer Öffnung der Wohnungstür

AG München, Urteil vom 15.03.2022 - 414 C 11281/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 1564; IMRRS 2019, 0633
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter muss Einrichtungen bei Vertragsende entfernen

BGH, Urteil vom 11.04.2019 - IX ZR 79/18

1. Die Rücknahme einer Forderungsanmeldung ist im Insolvenzverfahren jedenfalls bis zur Feststellung der angemeldeten Forderung möglich. Sie ist nach Durchführung des Prüftermins gegenüber dem Insolvenzgericht zu erklären.*)

2. Die nach Durchführung des Prüftermins an den Insolvenzverwalter adressierte Rücknahme der Anmeldung einer nicht zur Tabelle festgestellten Forderung wird wirksam, wenn die Rücknahmeerklärung nach Weiterleitung durch den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht eingeht.*)

3. Der Rückgabeanspruch des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses umfasst bei Mietgrundstücken neben der Besitzverschaffung die Entfernung der vom Mieter eingebrachten oder vom Vormieter übernommenen Gegenstände und Einrichtungen, über deren Verbleib keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Die Beseitigung von Verschlechterungen oder Veränderungen der Mietsache gehört nicht dazu (Anschluss an BGH, IMR 2018, 185; IMR 2018, 372).*)

4. Endet ein Grundstücksmietvertrag nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, hat wegen der Räumungspflicht des Mieters die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung grundsätzlich danach zu erfolgen, wann das Räumungsgut auf das Mietgrundstück verbracht worden ist. Soweit die zu räumenden Gegenstände und Einrichtungen bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf dem Mietgrundstück vorhanden waren, begründet der Räumungsanspruch eine Insolvenzforderung, die im Forderungsfeststellungsverfahren mit ihrem Schätzwert für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen ist.*)

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IBRRS 2018, 3238; IMRRS 2018, 1183
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung wegen rechtswidriger Aufbewahrung einer Waffe

LG Berlin, Beschluss vom 25.06.2018 - 65 S 54/18

Bewahrt der Mieter eine scharfe Waffe inkl. Munition in seiner Wohnung auf, ohne eine entsprechende waffenrechtliche Genehmigung zu besitzen, kann der Vermieter dem Mieter außerordentlich kündigen.

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IBRRS 2018, 1170; IMRRS 2018, 0422
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ersatz für Schäden an der Sachsubstanz bedarf keiner Fristsetzung

BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.*)

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IBRRS 2017, 0091; IMRRS 2017, 0038
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter kifft, Polizei bricht Wohnungstür auf: Vermieter bleibt auf Schaden sitzen!

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

1. Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt.*)

2. Zur Frage der Schadensursächlichkeit mietvertraglicher Obhutspflichtverletzungen.*)

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3 Nachrichten gefunden
Muss Mieter für Schäden bei Durchsuchung aufkommen?
(07.04.2017) Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbefehl für eine Wohnung vollzieht, dann kann es beim Ausführen dieser richterlichen Anordnung schon auch mal zu Schäden kommen - zum Beispiel beim Aufbrechen der Wohnungstür. Der Eigentümer des Objekts musste anschließend zusehen, von wem er die Reparaturen ersetzt bekommt. Vom Mieter jedenfalls nicht, entschied die höchste deutsche Revisionsinstanz nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2017, 91 Dokument öffnen BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

BGH: Ist der Mieter für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz verantwortlich?
(14.12.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen.
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Terminhinweis BGH: Schadensersatzanspruch des Vermieters für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz
(05.08.2016) Der Beklagte war Mieter einer im Eigentum der Klägerin stehenden Wohnung, in der im Juni 2013 ein Polizeieinsatz stattfand. Gegen ihn lagen sowohl ein Haftbefehl als auch ein Durchsuchungsbeschluss für die streitgegenständliche Wohnung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.
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