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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 176/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0360; IMRRS 2000, 0130
ImmobilienImmobilien
Verwalterhaftung für Schäden durch herabstürzende Dachteile

BGH, Urteil vom 23.03.1993 - VI ZR 176/92

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1994, 481 BGH - Anscheinsbeweis für mangelhafte Unterhaltung des Daches bei Sturmschäden?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1994
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Grundstück wird verkauft: Anspruch auf Sicherungshypothek erlischt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2018 - 29 U 10/17

1. Auch planenden Architekten und Ingenieure steht ein Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zur Sicherung ihres Honoraranspruchs zu. Eingetragen werden kann allerdings nur auf dem Grundstück des Auftraggebers.

2. Der Sicherungsanspruch erlischt mit der Veräußerung des Grundstücks, wenn keine Vormerkung eingetragen war.

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IBRRS 2011, 0651; IMRRS 2011, 0477
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Telekommunikationsrecht - Speicherung von IP-Adressen

BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 146/10

1. Zu den Voraussetzungen für die Befugnis, dynamische IP-Adressen zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 TKG zu speichern.*)

2. Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.*)

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IBRRS 2000, 1882
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 15.06.2000 - I ZR 55/98

CMR Art. 17 Abs. 4, Art. 18 Abs. 2Der Frachtführer hat die für die Anwendbarkeit der Beweisvermutung gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 1 CMR erforderliche Schadenskausalität ausreichend dargelegt, wenn er die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den in Art. 17 Abs. 4 CMR bezeichneten besonderen Gefahren und einem Verlust des Transportgutes konkret aufzeigt oder dieser aus einer der Gefahren lebenserfahrungsgemäß folgt.BGH, Urt. v. 15. Juni 2000 - I ZR 55/98 - OLG Düsseldorf LG Duisburg*)

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IBRRS 2000, 0735
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.04.1999 - VI ZR 174/98

Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

Der vom Hersteller eines bei einem Sturm zusammengebrochenen Baugerüsts zu erbringende Entlastungsbeweis kann dadurch geführt werden, daß dieser nachweist, bei Errichtung und Unterhaltung des Gerüsts alle aus technischer Sicht gebotenen und geeigneten Maßnahmen ergriffen zu haben, um der Gefahr eines Einsturzes auch bei starkem Sturm zu begegnen, oder aber daß er beweist, vor dem Unfall inhaltlich eindeutig und für etwaige Benutzer erkennbar zum Ausdruck gebracht zu haben, daß das Gerüst zur Zeit nicht betreten werden darf.

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IBRRS 1999, 0118
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

ZPO § 138Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die nicht darlegungs- und beweisbelastete Prozeßpartei Tatsachenbehauptungen der Gegenpartei substantiiert bestreiten muß.BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 - OLG Nürnberg LG Nürnberg-Fürth*)

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IBRRS 2000, 0539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

BGH, Urteil vom 04.03.1997 - VI ZR 51/96

a) Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk gemäß § 836 BGB, das der Gerüstersteller im Sinne des § 837 BGB auf dem Baugrundstück besitzt.

b) Bricht ein zur Gerüsterstellung verwendetes, zum Begehen durch Gerüstbenutzer bestimmtes Brett durch, wenn es von einem Bauhandwerker betreten wird, spricht typischerweise nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Anschein dafür, daß dieses Brett objektiv nicht für ein Baugerüst geeignet war und seine Verwendung zu einer objektiv fehlerhaften Gerüsterstellung im Sinne des § 836 BGB geführt hat.

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IBRRS 2000, 0444
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93

a Die Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen kann als bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu werten sein Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BGH.

b) Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, daß mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit auch hinsichtlich künftiger Forderungen gleichartige Einwendungen ausgeschlossen sind.

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IBRRS 2000, 0360; IMRRS 2000, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwalterhaftung für Schäden durch herabstürzende Dachteile

BGH, Urteil vom 23.03.1993 - VI ZR 176/92

1. Den Verwalter von Wohnungseigentum, der gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen hat, trifft aufgrund § 838 BGB die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Teilen des verwalteten Gebäudes verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB.*)

2. Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt um so mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist.*)

3. Zu den Anforderungen an den nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Gebäudesicherungspflichtigen zu führenden Entlastungsbeweis bei witterungsbedingter Ablösung von Teilen des Flachdachs eines achtgeschossigen Gebäudes.*)

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2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

b) Kontrollpflichten ( Rn. 432)