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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX R 6/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 3302; IMRRS 2017, 1370; IVRRS 2017, 0537
SteuerrechtSteuerrecht
Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Mieterschäden?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 6/16

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2017, 470 BFH - Nach Gebäudekauf durch Mieter verursachte Schäden: Reparaturkosten sind sofort abziehbar!
IMR 2016, 1126 FG Düsseldorf - Reparaturaufwand für nach Kauf eingetretene Schäden als Werbungskosten sofort abziehbar

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 3247; IMRRS 2018, 1192; IVRRS 2018, 0487
SteuerrechtSteuerrecht
Unvermutete Renovierungsaufwendungen sind anschaffungsnahe Herstellungskosten!

BFH, Urteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17

1. Unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen, die lediglich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, welche aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, führen unter den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.*)

2. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung "verdeckte", d.h. dem Steuerpflichtigen im Zuge der Anschaffung verborgen gebliebene, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben werden.*)

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IBRRS 2017, 3302; IMRRS 2017, 1370; IVRRS 2017, 0537
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Mieterschäden?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 6/16

Kosten für (unvermutete) Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, sind auch dann nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zuzuordnen, wenn die Maßnahmen vom Steuerpflichtigen innerhalb von drei Jahren seit Anschaffung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gebäudes durchgeführt werden.*)

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IBRRS 2016, 1127; IMRRS 2016, 0721; IVRRS 2016, 0025
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Kosten der Schadensbeseitigung sind sofort abzugsfähige Werbungskosten!

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E

Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) bei den Einkünften aus Vermietung zu berücksichtigen.

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1 Nachricht gefunden
BFH: Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Mieterschäden
(04.10.2017) Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. In diesen Fällen handelt es sich nicht um sog. "anschaffungsnahe Herstellungskosten" (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 09.05.2017 - IX R 6/16 entschieden hat.
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