Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Volltext: IV ZR 431/14 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2387; IMRRS 2019, 0881
Mit Beitrag
Versicherungen
Unterhalb der Bodenplatte ist nicht "innerhalb des Gebäudes"!
OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 20 U 2/19
Sind nach den Versicherungsbedingungen Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert, besteht auch für solche Rohre kein Versicherungsschutz, die zwar oberhalb einer gedachten Ebene zwischen den Unterkanten der Streifenfundamente, aber unterhalb des Kellerbodens liegen (Abgrenzung zu BGH, IBR 1998, 409).
Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?
BGH, Urteil vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14
Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 22.02.1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648).*)