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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 431/14


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 1782; IMRRS 2016, 1082
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?

BGH, Urteil vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2016, 552 BGH - Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2387; IMRRS 2019, 0881
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Unterhalb der Bodenplatte ist nicht "innerhalb des Gebäudes"!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 20 U 2/19

Sind nach den Versicherungsbedingungen Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert, besteht auch für solche Rohre kein Versicherungsschutz, die zwar oberhalb einer gedachten Ebene zwischen den Unterkanten der Streifenfundamente, aber unterhalb des Kellerbodens liegen (Abgrenzung zu BGH, IBR 1998, 409).

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IBRRS 2016, 1782; IMRRS 2016, 1082
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?

BGH, Urteil vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14

Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 22.02.1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648).*)

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