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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IMR 2006, 3

Mietnebenkosten: Kaution sichert auch Nachforderungen!
BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05
11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

9 Beiträge gefunden |
IMR 2019, 62 | AG Ludwigsburg - Kautionseinbehalt bis zur Abrechnung zulässig! |
IMR 2018, 327 | AG Dortmund - Sparbuch als Mietsicherheit: Wann wird der Freigabeanspruch fällig? |
IMR 2017, 323 | AG Pankow/Weißensee - Mietsicherheit sichert auch die Erstattung der Prozesskosten des Vermieters! |
IMR 2016, 1053 | AG Frankenthal - Wann ist die Kaution zurückzuzahlen? |
IMR 2016, 401 | BGH - Betriebskosten: Keine Befriedigung aus Pfand bei Verjährung! |
IMR 2014, 20 | KG - Wann wird der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters fällig? |
IMR 2013, 1005 | AG Gießen - Zukünftige Nachforderungen: Darf Vermieter Mietkaution einbehalten? |
IMR 2009, 164 | OLG Hamburg - Inanspruchnahme der Mietkaution nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Mieters |
IMR 2006, 3 | BGH - Mietnebenkosten: Kaution sichert auch Nachforderungen! |
1 Volltexturteil gefunden |

BGH, Urteil vom 20.07.2016 - VIII ZR 263/14
1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24.03.1999 - XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05, IMR 2006, 3).*)
2. Betriebskostennachforderungen aus Jahresabrechnungen des Vermieters sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB.*)
3. Dem Vermieter ist es deshalb nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen.*)
