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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 U 202/12

2 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 199 OLG München - Fertigbetonteile: Erhöhung des vereinbarten Einheitspreises durch AGB-Klausel unzulässig!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 0602
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erhöhung des Einheitspreises durch AGB-Klausel unzulässig!

OLG München, Urteil vom 30.10.2012 - 9 U 202/12 Bau

1. Zur Unzulässigkeit der Verwendung einer "Verschnittmengenklausel".*)

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Betonfertigteilherstellers über einen Verschnittmengenzuschlag von 10% für den in die Fertigteile eingebauten Stahl stellt eine erhebliche für den Käufer nachteilige Abweichung von der Vereinbarung des Einheitspreises pro Tonne eingebauten Stahls dar und verstößt darüber hinaus gegen das Transparenzgebot, wenn die verwendete Klausel nicht unmittelbar mit der Definition der dem Einheitspreis zu Grunde liegenden Einheit verbunden ist, sondern an räumlich entfernter Stelle im Text der Liefer- und Zahlungsbedingungen versteckt ist.

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