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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 51/10


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 3783; IMRRS 2010, 2775
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfüllungsort für Rückgewährspflichten nach Rücktritt?

OLG Bamberg, Urteil vom 18.08.2010 - 8 U 51/10

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1347 OLG Bamberg - Einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewährspflichten nach Rücktritt

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1390; IMRRS 2021, 0534; IVRRS 2021, 0228
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vertreten einer Mindermeinung ist nicht willkürlich!

OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2021 - 8 AR 11/21

1. Ein Verweisungsbeschluss ist nicht bereits dann willkürlich, wenn ein Gericht von einer Rechtsauffassung abweicht, die sowohl von der obergerichtlichen Rechtsprechung als auch von der Literatur überwiegend vertreten wird.*)

2. Es ist daher nicht willkürlich, wenn ein Gericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, weil es ausführlich begründet annimmt, dass im Falle des mangelbedingten Rücktritts vom Kaufvertrag Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die Rückzahlung des Kaufpreises nicht der Ort der belegenen Kaufsache, sondern der Wohnsitz des Verkäufers ist.*)

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IBRRS 2010, 3783; IMRRS 2010, 2775
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfüllungsort für Rückgewährspflichten nach Rücktritt?

OLG Bamberg, Urteil vom 18.08.2010 - 8 U 51/10

Auch beim Werkvertrag ist einheitlicher Erfüllungsort für die bei einem Rücktritt bestehenden wechselseitigen Pflichten der Ort, an dem sich die zurückzugewährende Sache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.

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