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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 S 395/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1606; IMRRS 2017, 0642
WohnraummieteWohnraummiete
Fahrlässiger Zahlungsverzug: Vermieter darf erst nach Mahnung kündigen!

LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2017 - 67 S 395/16

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 355 LG Berlin - Fahrlässiger Zahlungsverzug: Vermieter darf erst nach Abmahnung kündigen!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0592; IMRRS 2022, 0198
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
"Berliner Mietendeckel": Mietzins-Einbehalt rechtfertigt nicht automatisch Kündigung

LG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 67 S 298/21

1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflichtverletzung deutlich (hier: Zurechnung des Verhaltens einer Betreuerin mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten").*)

2. Es geht kündigungsrechtlich zu Lasten des Vermieters, wenn er den Mieter ohne vorherige Zahlungsaufforderung durch den umgehenden Ausspruch einer Zahlungsverzugskündigung "ins Messer laufen lässt", obwohl er erkennen musste, dass der Zahlungsrückstand nicht auf der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen.*)

3. Der Verzug des Mieters mit im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln einbehaltenen Mietanteilen ist abhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls geeignet, die Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Dabei kommt der Pflichtverletzung des Mieters das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht aber jedenfalls solange nicht zu, wie der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht seine eigenen rechtlichen oder tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerfG vom 25.03.2021 zur Verfassungswidrigkeit des MietenWoG Bln ausdrücklich oder zumindest konkludent - etwa durch den Ausspruch einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung - kundgetan hat.*)

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IBRRS 2018, 1266; IMRRS 2018, 0457
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erneute Kündigung ist trotz beendeten Mietverhältnisses wirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 06.03.2018 - 67 S 22/18

Die Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses setzt nicht dessen Bestand zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs oder Zugangs voraus. Es steht der Wirksamkeit einer neuerlichen Kündigung nicht entgegen, dass das Mietverhältnis bereits zuvor durch den Ausspruch einer vorhergehenden Kündigung beendet wurde.*)

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IBRRS 2017, 1606; IMRRS 2017, 0642
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WohnraummieteWohnraummiete
Fahrlässiger Zahlungsverzug: Vermieter darf erst nach Mahnung kündigen!

LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2017 - 67 S 395/16

1. Der lediglich fahrlässige Zahlungsverzug des Mieters mit laufenden Mietzahlungen i.H.v. 1.204,82 Euro rechtfertigt den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung - unabhängig von der Höhe der monatlich geschuldeten Miete - bei einem zuvor langjährig unbeanstandet geführten Mietverhältnis gem. § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB zumindest dann nicht, wenn der Vermieter den Ausgleich des Zahlungsrückstands vor Ausspruch der Kündigung nicht angemahnt hat.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer Mahnung trägt im Rahmen des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB der Vermieter.*)

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